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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0736
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die aufgeführten Förderkriterien zur Ansiedlung von systemrelevanten Funktionsträger*innen im Stadtgebiet von Sehnde.
Sachverhalt:Um systemrelevante Funktionsträger*innen, insbesondere Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen im Stadtgebiet Sehnde anzusiedeln, sollen allgemeine Förderkriterien festgelegt werden.
Förderrichtlinien für Allgemeinmediziner*innen und Fachärzt*innen:
- Bevorzugter Erwerb eines Baugrundstückes zur Eigennutzung innerhalb eines von der Stadt Sehnde zu vermarktenden Baugebietes außerhalb der für das entsprechende Baugebiet festgelegten Vergabekriterien. - Förderung des Grundstückserwerbs in Höhe von 25.000 € in Form einer Anrechnung dieses Betrages auf den Grundstückskaufpreis. Diese Förderung setzt eine im Stadtgebiet Sehnde auszuübende ärztliche Tätigkeit von mindestens 60 Kalendermonaten voraus, wobei der Zeitraum ab 01. des auf den Einzug (offizielles Datum Meldebehörde) in das Haus folgenden Kalendermonats beginnt. Sollte die ärztliche Tätigkeit in einer Arztpraxis innerhalb des Gebiets der Stadt Sehnde vor Ablauf eines Zeitraums von 60 Kalendermonaten aufgegeben werden, so reduziert sich der Förderbetrag um 400 € je vollendetem Kalendermonat tatsächlich ausgeübter ärztlicher Tätigkeit und ist entsprechend zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt auch bei einer Veräußerung/Vermietung des Grundstücks innerhalb dieses Zeitraums. Auf eine Absicherung des Förderbetrages im Grundbuch wird ausdrücklich verzichtet; die Regelungen zur Förderung werden in den notariellen Kaufvertrag übernommen. - Der Zuschuss kann auch für den Erwerb einer eigengenutzten Eigentumswohnung gewährt werden. Die weiteren Regelungen gelten entsprechend.
- Die Erweiterung auf weitere systemrelevante Funktionsträger*innen in Form der Festlegung einer evtl. Förderung bis zur Höhe von 25.000 € kann durch den Verwaltungsausschuss erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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