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Vorlage - 2020/0748
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgenden Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde vom 15.03.2012 wird in der als Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0748 beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat zum Haushaltsjahr 2013 das Rechnungswesen auf die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und damit auf die doppische Haushaltsführung nach den Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) umgestellt.
Damit einhergehend wurde die Kapitalrücklage nach HGB i. H. v. 123.464,37 € zum Jahresabschluss 2012 dem Basis-Reinvermögen zugeführt. Um die Erhöhung rechtlich abzusichern, hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 01.11.2018 unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage Nr. 2018/0419 das Basis-Reinvermögen von 50.000,00 € um 123.464,37 € erhöht und auf 173.464,37 € festgesetzt. Damit ist die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde vom 15.3.2012 rückwirkend zu ändern.
Die 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde
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