Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0821
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, der Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 1. Halbjahr 2020 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2020 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 714.000 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis kann dieser Betrag um 119.364 € auf 594.736 € verringert werden.
Die Hauptgründe für die Verbesserung sind im Wesentlichen auf Mehrerträge aus den Abwassergebühren zurückzuführen. Darüber hinaus sind die Kapitalkosten im Betreiberentgelt der Stadtwerke auf Grund auf Grund späterer Darlehensaufnahmen geringer ausgefallen. Weiterhin sind investitionsbedingt die Abschreibungen gegenüber dem Planansatz gesunken.
Die Ansätze und Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnisrechnung, sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet, aufgeführt. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.
Dieses Zwischenergebnis beruht, wie bereits erläutert, überwiegend noch auf vorläufigen Zahlen. Von daher kann und wird es noch zu Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis kommen.
Anlage/n:- Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde, 1. Halbjahr 2020
|