Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0846
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die in der Anlage zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0846 beigefügte Zuwendungsrichtlinie der Stadt Sehnde.
Sachverhalt:Aus der Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz und § 1 Abs. 1 NKomVG) ergibt sich, dass die Stadt Sehnde Zuwendungen und Zuschüsse an Dritte für Aufgaben bereitstellen kann, für deren Erfüllung sie zuständig ist.
Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Zuwendungsempfänger*Innen und um ein einheitliches und transparentes Verfahren zu schaffen, wurde die beigefügte Zuwendungsrichtlinie entwickelt. Orientiert wurde sich hierbei insbesondere an den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung. Außerdem wurden einheitliche Vordrucke für die Beantragung, Bescheidung und den Verwendungsnachweis entwickelt, die ebenfalls dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Zuwendungsrichtlinie - Antrag auf Zuwendung - Musterbescheid - Muster Verwendungsnachweis
|