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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0857
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die
Sachverhalt:Die Veranlagung der Niederschlags- und Abwassergebühren wird bisher durch die Stadt Sehnde durchgeführt. Die Abschläge werden zusammen in einem Bescheid mit den übrigen Grundbesitzabgaben wie die Straßenreinigungsgebühr und der Grundsteuer festgesetzt. Die Abschlagszahlungen erfolgen vierteljährlich.
Ab 01.01.2021 übernimmt die Energieversorgung Sehnde GmbH als Dienstleister die Abrechnung. Die EVS wird die Abschläge auf monatliche Zahlungsweise umstellen. Es werden elf Abschläge angefordert, da im Monat der Abrechnung kein Abschlag erhoben wird. Dadurch ist der § 19 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung zu ändern.
Im Rahmen der o. g. Änderung ist aufgefallen, dass der § 19 aus den Absätzen 1, 1 und 3 besteht. Von daher wird im Zug der Änderung die Aufzählung der Absätze angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Abgabensatzung 13. Änderung
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