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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0858
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:Auf Grund der in der Haushaltssatzung 2021 und 2022 ausgewiesenen Fehlbeträge besteht die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 110 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz. Von daher ist es erforderlich, die Ertragssituation der Stadt Sehnde zu verbessern und es wird vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A Erhöhung von derzeit 460 v.H. um 100 Punkte auf 560 v.H.
Grundsteuer B Erhöhung von derzeit 460 v.H. um 100 Punkte auf 560 v.H.
Gewerbesteuer Unverändert bei 440 v.H. belassen
Mit dieser vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuern wird ein Brutto-Mehrertrag von ca. 1.000.000 € erwirtschaftet, der für die Verringerung der Haushaltsfehlbeträge 2021 und 2022 unumgänglich ist. Im Haushaltsplan-Entwurf für die Haushaltsjahre 2021 und 2022, den ich Ihnen am 24.09.2020 vorgelegt habe, sind diese Anpassungen noch nicht enthalten. Diese Erhöhung ist jedoch in die Beschlussvorlage Nr. 2020/0813-4-1 – Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes mit eingearbeitet.
Ausgehend davon, dass die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 am 17.12.2020 vom Rat beschlossen wird, ist mit einer Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover einschließlich der Veröffentlichung nicht vor Ende des 1. Quartals 2021 zu rechnen.
Um dennoch die Grundsteuern im Januar 2021 rechtssicher nach den neuen Hebesätzen erheben zu können, ist der Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2021 erforderlich. Andernfalls wäre die Festsetzung der Grundsteuern mit der Erhöhung rechtlich angreifbar.
Von daher wird die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021
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