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Vorlage - 2021/0924
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltun, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschluss-vorschläge in der Anlagen 2 werden beschlossen. Die Anlagen 2 zur Beschlussvorlage 2021/0924 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB, Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB, Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 04.05.2020 befasst. Der Verwaltungsaus-schuss hat dem neuen Entwurf zugestimmt und die neue Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die neue Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die neue Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 27.05.2020 bis einschließlich 29.06.2020. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 25.05.2020 von der neuen Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschluss-vorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt. Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungs-satzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB werden die Voraussetzungen für die Sicherung und eine behutsame bauliche Entwicklung der „Siedlung Hohenfels“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB - Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB zum Satzungsbeschuss - Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 508 „Siedlung Hohenfels" mit der Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB zum Satzungsbeschluss
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