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Vorlage - 2021/0925
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans
Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 03.03.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Ziel und Zweck der 1. Änderung ist es, eine zeitgemäße Nachverdichtung als Maßnahme der Innenentwicklung zu ermöglichen. Auf dem ehemaligen Kinderspielplatz „Vor dem Berge“ soll eine an die Umgebung angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden. Der Standort verfügt durch seine Lage über umfassende Infrastruktureinrichtungen, deren Ausnutzung durch eine Ergänzung des Siedlungsbereiches an dieser Stelle optimiert wird. Zweck der Planung ist es, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu decken.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.04.2016 bis einschließlich 29.04.2016. Aus der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.
Im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs hat sich der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften im Gegensatz zum Aufstellungsbeschluss geändert. Die bebauten Flurstücke 4/15 bis 4/21 wurde in den Geltungsbereich der 1. Änderung einbezogen, damit die Festsetzungen und hier insbesondere die Baugrenzen, der bebauten und des unbebauten Grundstücks aufeinander abgestimmt werden können.
Für die Oberflächenentwässerung ist im Bebauungsplangebiet „Buchenkamp-Süd“ ein Mulden-Rigolen-System angelegt worden. Das Mulden-Rigolen-System bewirkt eine Regenrückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. Für den Fall, dass das Mulden-Rigolen-System überlastet ist wurde zusätzlich eine Fläche von rd. 258 m² als Regenrückhaltefläche festgesetzt. Diese Fläche wurde bei der Anlegung des Spielplatzes mit einbezogen. Mit der 1. Änderung wird die Rückhaltefläche zu Gunsten des neuen Baugrundstücks um ca. 97 m² verkleinert. Unter der verbleibenden Rückhaltefläche verlaufen ein Abwasserkanal und ein Regenwasserkanal, der als Notüberlauf für das Mulden-Rigolen-Systems dient, von der Straße „Vor dem Berge“ zum Buchenkampsweg. Daher wird diese Fläche nicht veräußert.
Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ wird nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB angewandt werden.
Begründung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, da die in § 13a BauGB definierten Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von rd. 1.200 m² und damit deutlich weniger als 20.000 Quadratmetern (§ 13a Abs. 1 BauGB); - die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a Abs. 1 BauGB); - es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften Begründung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp-Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften
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