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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0787-1
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt beschließt die vorliegenden Betriebsführungsverträge für das Familienzentrum und die dreigruppige Kindertagesstätte mit den noch ausstehenden Angaben und beauftragt die Verwaltung, sobald die fehlenden Angaben vorliegen, die Verträge mit dem zukünftigen Träger beider Institutionen, dem Kirchenkreis Burgdorf, zu schließen.
Sachverhalt:Die Infrastruktur Sehnde GmbH wird auf dem Grundstück, Flurstücke 197/11, 197/12, 197/13 und 197/16 mit einer Größe von insgesamt ca. 2561 m², eine Kindertagesstätte mit angegliedertem Familienzentrum erbauen. Der Erbbaurechtsvertrag über die Nutzung des Grundstückes sollte ursprünglich zwischen der Stadt Sehnde und dem Ev. Kirchenkreis Burgdorf geschlossen werden. Da aber die Stadt Sehnde nicht direkt als Investor auftritt, sondern das Gebäude nach der Fertigstellung von der Infrastruktur mieten und dem Betreiber zur Verfügung stellen wird, war es geboten, den Erbbaurechtsvertrag zwischen der Infrastruktur Sehnde als Investor und der Kirche als Eigentümerin direkt abzuschließen. In den Entwürfen der beiden Betriebsführungsverträge wurden entsprechende redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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