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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0946
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss des Raumkonzeptes Das Raumkonzept, bestehend aus dem Raumprogramm (Anlage 2) sowie ergänzenden Planungsprämisen (Anlage 3), wird als Grundlage für eine weitere Machbarkeitsbetrachtung im Rahmen des Projektes „Neue Mitte Sehnde“ beschlossen.
2. Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen Rathausneubau im Ortskern Sehndes im Vergleich zu einer Kernsanierung in Verbindung mit einer Erweiterung des Bestandsgebäudes auf Basis des vorstehend beschlossenen Raumkonzeptes durchzuführen.
Sachverhalt:Das Projekt „Neue Mitte Sehnde" ist einerseits aus den Erwägungen zum Sanierungsbedarf des bestehenden Rathauses und andererseits aus den Ideen des Investors zum Gebäudekomplex Mittelstraße 30-34 durch die Verwaltung angelegt worden. Das Rathaus und der Einzelhandelsmarkt mit den angegliederten Ladenflächen prägen den Ortskern Sehndes erheblich. Durch die bauliche Nähe dieser beiden Einrichtungen können sich vielfältige Synergieeffekte ergeben.
Das Rathausgebäude weist im Bestand eine Nutzfläche von ca. 3.900 m² auf. Hinzu kommen angemietete Flächen der Außenstelle Peiner Straße mit 170 m². Momentan sind der Fachdienst Schule, Sport und Kultur und die Betreuung der Schul-EDV extern untergebracht. Angestrebt wird künftig sowohl im Sinne der Effizienz als auch aus städtebaulichen Erwägungen, die Konzentrierung auf einen Verwaltungsstandort.
1. Sanierungsbedarf Rathaus Die Sanierung des Rathauses ist dringend notwendig. Das Konzept Sanierung (Anlage 1) enthält Erläuterungen zum Sanierungsbedarf und erste Überlegungen zu einer Machbarkeit, Bauzeiten und zeigt Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung auf. Die zu sanierende Fläche beläuft sich unter Berücksichtigung der umlaufenden Laubengänge auf ca. 4.500 m².
2. Raumprogramm Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0946 stellt nach derzeitigem Stand ein mögliches organisatorisches Raumprogramm dar. Dieses ist das Resultat intensiver Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Fachdiensten, Stabstellen und dem Verwaltungsvorstand mit einer vorangegangenen Bedarfs- und Defizitanalyse. Derzeit fehlen neben Büroräumen vor allem Besprechungsräume in unterschiedlichen Größen und Sozialräume mit Aufenthaltsqualität. Die Größe der vorhandenen Büroräume liegt dagegen derzeit deutlich über den Anforderungen der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten -Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2“.
Die Personalvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte sind in die Planungen eingebunden.
Folgende Annahmen wurden für das Raumprogramm zugrunde gelegt: Derzeit sind 125 Mitarbeiter*innen im Rathaus unterzubringen, davon sind 6 Auszubildende und 3 Mitarbeitende im Bereich EDV der Schulen perspektivisch berücksichtigt. Die in den einzelnen Organisationseinheiten vorgesehenen Plätze für Auszubildende ergeben sich aus dem Ausbildungskonzept. Basierend auf der Studie des Pestel-Instituts „Die Entwicklung der Bevölkerung in den Schulbezirken der Stadt Sehnde“ (05/2020), die der Rat der Stadt Sehnde im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (BV 2020/0775) beschlossen hat, wird ein Einwohner*innen-Zuwachs von jährlich ca. 100 Personen zugrunde gelegt. Vorausgesetzt, dieses Entwicklungsziel wird beibehalten, wäre bei gleicher Aufgabengestaltung und -verteilung mit einem weiteren Zuwachs von Mitarbeitenden auszugehen. Der damit verbundene Raumbedarf könnte durch die vorgesehenen Desk-Sharing-Büros mit abgedeckt werden. Gleichzeitig wird mit den Desk-Sharing-Büros Raum für alternative Arbeitsformen wie Projektarbeit geschaffen. Die langfristigen personellen Auswirkungen einer vollständigen Verwaltungsdigitalisierung und der damit einhergehenden Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsverbesserung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht quantifizieren. Durch die Schaffung architektonisch selbstständiger Abschnitte innerhalb des Gebäudes sollte die Möglichkeit geschaffen werden, diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsgerecht ggf. anderweitigen externen Nutzungen zuzuführen.
Grundlage für den ausgewiesenen Raumbedarf des Rathauses sind architektonische Orientierungsgrößen und Erfahrungswerte der beteiligten Fachdienste bzw. Stabstellen bezogen auf die Anzahl der zukünftigen Nutzer. Alle Büro- und Besprechungsräume sind zur Vereinfachung (Rasterplanung) in ihrer Größe mit einem Vielfachen von 6 vorgesehen. Dies bietet auch Vorteile hinsichtlich möglicherweise später erforderlicher Anpassung der Bürozuschnitte. Generell wird künftig ein Höchstmaß an Mehrfachnutzungen und Flexibilität angestrebt. Dies bildet sich u.a. darin ab, das kleinere Büroräume zugunsten einer größeren Anzahl unterschiedlich großer Besprechungsräume vorgesehen sind. Neben einer verbesserten Flächeneffizienz werden so auch Angebote für veränderte Arbeitsweisen (z.B. agiles Arbeiten) geschaffen.
Die heutige Arbeitswelt erfordert z. B. auch durch neue Arbeitszeitmodelle (Telearbeit, Altersteilzeit, Weiterarbeiten nach Renteneintritt etc.) Räumlichkeiten, die sich an diese Veränderungen anpassen können. Zukunftsfähige Arbeitsplatzbedingungen vorhalten zu können, ist im Hinblick auf die Zufriedenheit der Beschäftigten mit den Arbeitsbedingungen ein wichtiges Argument der Personalaquise.
3. Planungsprämissen Neben den flächenhaft im Raumprogramm darstellbaren Bedarfen haben sich im Rahmen der vorstehend beschriebenen Erarbeitung bereits weitergehende Kriterien abgezeichnet, die der weiteren Planung zugrunde gelegt werden sollen. Als Planungsprämissen werden in der Anlage 3 Schwerpunktkriterien aus dem Bereich des Nachhaltigen Bauens aufgeführt. Hierbei erfolgt eine Gliederung in die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität. Auf den hierunter subsummierten Kriterien soll bei der Planung eine Schwerpunktbildung erfolgen. Auf diese Weise wird u.a. der Vorbildfunktion der Stadtverwaltung in Sachen Klimaschutz Rechnung getragen. Gleichfalls wird sichergestellt, das grundlegende kosten- und flächenrelevante Überlegungen bereits in einem sehr frühen Planungsstand berücksichtigt werden.
4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird auf Grundlage der Dienstanweisung der Stadt Sehnde zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen von der Verwaltung erstellt. Diese soll die Darstellung des Bedarfs, eine Zielformulierung, die Darstellung der nichtmonetären Faktoren, Betrachtung von Investitionsalternativen und eine Ermittlung der Investitions- u. Folgekosten umfassen. Es ist keine Betrachtung von Standortalternativen vorgesehen, um den Prüfungsaufwand verhältnismäßig zu halten. Zudem ist davon auszugehen ist, dass die Kosten eines Neubaus unabhängig vom Standort gleich hoch sind, allenfalls treten zu den Baukosten zusätzliche Grunderwerbskosten hinzu. Als Verfahren für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll die Kapitalwertberechnung Anwendung finden.
Die vollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird den Gremien abschließend zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Möglichkeiten einer Förderung (z.B. hinsichtlich energetischer Standards, Programm zur Stärkung der Innenstädte) werden projektbegleitend geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Rathaus Sehnde Konzept Sanierung 2. Raumprogramm Rathaus 3. Planungsprämissen
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