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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0978
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt den Beschluss zu d), b) der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d), c) der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d), d) der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 84/4 der Flur 3, Gemarkung Sehnde, als Teilstück der Straße „Peiner Straße“ zur Größe von insgesamt ca. 15 qm, derzeit Verkehrsfläche der Straße „Peiner Straße“, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Der Gastronom des angrenzenden Grundstücks der genannten Teilfläche hat seit geraumer Zeit eine Sondernutzungsvereinbarung mit der Stadt Sehnde, um auf der Fläche von ca. 15 qm Außenbewirtschaftung zu betreiben. Diese Fläche möchte er nunmehr überdachen. Da im Bereich von gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen kein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, ist die Teilfläche zur Verwirklichung des Bauvorhabens einzuziehen. Die Verwaltung stimmt diesem Vorhaben zu. Die Teilfläche des Gehweges ist entbehrlich geworden, sie wird bereits seit Jahren nicht mehr als Gehweg genutzt. Das Einverständnis der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, welche die Baulast für den getrennten Radweg auf dem im Rede stehenden Flurstück hat, wurde im Voraus eingeholt. Auch von dieser Seite bestehen keine Bedenken.
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vor Einziehung bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszug
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