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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0985
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat beschließt für das Produkt 21100 und das Produkt 21800 eine überplanmanmäßige Auszahlung in Höhe von 115.371 € für die Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte. Die Deckung erfolgt zunächst aus den Investitionsnummern des Digitalpaktes an den jeweiligen Schulen, später über die Förderung des Landes.
Sachverhalt:Mit der Richtline über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder (RdErl.d.MK vom 04.06.2021, - 54-80009-01-1.1) hat das Land Niedersachsen die Schulträger beauftragt die Beschaffung der Geräte für die Lehrkräfte an den Schulen in ihrem Geltungsbereich durchzuführen. Vor der Beschaffung der Geräte ist mit den Schulen das Benehmen herzustellen. Die Schulträger sind nicht verpflichtet Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Das MK geht bei der Beschaffung von einem Ankaufspreis von ca.500 € je Gerät aus. Es ist beabsichtigt die Beschaffung der Geräte zeitnah durchzuführen. Aufgrund der Erfahrung mit den Lieferzeiten aus dem Sofort – Ausstattungsprogramm im vergangenen Jahr, scheint eine Auslieferung frühestens im 4. Quartal realistisch zu sein. Die Kosten werden anhand der hauptberuflichen Lehrkräfte wie folgt auf die einzelnen Produkte und Investitionsnummern aufgeteilt:
21100 (Grundschulen) 75.200 € 21800 (KGS Sehnde) 40.100 €
Da dieses Sonderprogramm bei der Haushaltsaufstellung nicht bekannt war, konnte es auch keine Berücksichtigung finden. Es wird daher darum gebeten die Mittel überplanmäßig bereit zu stellen. Nach Erstellung des Verwendungsnachweises (spätestens bis 31.12.2021) fließen die Mittel bis zur maximalen Förderhöhe zurück.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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