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Vorlage - 2021/0989  

Betreff: Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten

        Spenden:

 

-          2.125,00 Geldspende von verschiedenen Spender*innen für das Projekt „Stickeralbum Feuerwehr Sehnde, die sich wie folgt aufteilen:

  • 375,00 € von der Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, Sehnde.
  • 200,00 € von der Firma Heisetex, Inh. Sven Heise, Sievershausener Straße 15, 31275 Lehrte.
  • 200,00 € von der VGH Versicherung Thies Bröcker, Peiner Straße 46, 31319 Sehnde.
  • 300,00 € von der Firma BHS Baustoffe, Peiner Straße 71, 31319 Sehnde.
  • 375,00 € vom Pflegeteam Sehnde, Peiner Straße 34, 31319 Sehnde.
  • 375,00 € von der Stadtwerke Sehnde GmbH, Nordstraße 19, 31319 Sehnde.
  • 300,00 € von der Fahrschule Hüsich, Straße des Großen Freien 20, 31319 Sehnde.

 

-          2.000,00 € Geldspende des Stiftungsmanagements der Volksbank eG für die Beschaffung von Musikinstrumenten (4 Querflöten) für das Blasorchester der KGS Sehnde.

 

-          405,15 € Sachspenden in Form eines Tipi-Indianerzeltes, einer Kreidetafel und Kreide von der Elternschaft der Kindertagesstätte Südtorfeld für die Kindertagesstätte Südtorfeld in Sehnde.

 

2.   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat beschließt die Annahme der nachführend aufgeführten Spende:

 

-          5.000,00 € vom Förderverein der KGS Sehnde für die Beschaffung von Musikinstrumenten (2 Klarinetten, 3 Altsaxophone) für das Blasorchester der KGS Sehnde.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Nach § 26 der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,00 € bis zu 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

Der Stadt Sehnde werden in 2021 folgende weiteren Spenden angeboten:

 

-          2.125,00 Geldspende von verschiedenen Spender*innen für das Projekt „Stickeralbum Feuerwehr Sehnde, die sich wie folgt aufteilen:

  • 375,00 € von der Beste Bau Bauregie GmbH, Mittelstraße 4, Sehnde.
  • 200,00 € von der Firma Heisetex, Inh. Sven Heise, Sievershausener Straße 15, 31275 Lehrte.
  • 200,00 € von der VGH Versicherung Thies Bröcker, Peiner Straße 46, 31319 Sehnde.
  • 300,00 € von der Firma BHS Baustoffe, Peiner Straße 71, 31319 Sehnde.
  • 375,00 € vom Pflegeteam Sehnde, Peiner Straße 34, 31319 Sehnde.
  • 375,00 € von der Stadtwerke Sehnde GmbH, Nordstraße 19, 31319 Sehnde.
  • 300,00 € von der Fahrschule Hüsich, Straße des Großen Freien 20, 31319 Sehnde.

 

-          2.000,00 € Geldspende des Stiftungsmanagements der Volksbank eG für die Beschaffung von Musikinstrumenten (4 Querflöten) für das Blasorchester der KGS Sehnde.

 

-          405,15 € Sachspenden in Form eines Tipi-Indianerzeltes, einer Kreidetafel und Kreide von der Elternschaft der Kindertagesstätte Südtorfeld für die Kindertagesstätte Südtorfeld in Sehnde.

 

Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Darüber hinaus wird eine weitere Spende angeboten, die auf Grund der Höhe vom Rat zu beschließen ist:

 

-          5.000,00 € vom Förderverein der KGS Sehnde für die Beschaffung von Musikinstrumenten (2 Klarinetten, 3 Altsaxophone) für das Blasorchester der KGS Sehnde.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 9.530,15

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

./.

 

Stammbaum:
2021/0989   Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2021   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2021/0989-1   Zustimmung über die Annahme von angebotenen Spenden im Haushaltsjahr 2021   FD Finanzen   Beschlussvorlage