Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/1017  

Betreff: Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsverordnung
hier: Beschluss der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung)
Beratung des Straßenverzeichnisses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
17.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
29.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Ortsrat Bilm Vorberatung
23.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Ortsrates Bilm ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.12.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3. Änderungs-Verordnung_17.12.2021
Mühlengrund_2
Kleines Öhr_Vor der Ohe_2
Alte Gärtnerei_St-Florian-Weg_2
Straßenverzeichnis zur 3. Reinigungsverordnung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen:

b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen:

c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen:

d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen:

e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen:

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

Beschlüsse:

1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt.

3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung.

4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt.

5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Ausbau der Straßen „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm sowie der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ist abgeschlossen. Um diese Straßen in die Straßenreinigung aufzunehmen ist das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung mit den o. g. Straßen zu ergänzen.

Die Grundstücke des Baugebietes „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar mit den Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ sind verkauft. Zurzeit werden die Grundstücke bebaut, so dass im nächsten Jahr mit dem Ausbau der Straßen begonnen werden kann. Die beiden Straßen können ins Straßenverzeichnis aufgenommen und die Straßenreinigung bis zur Fertigstellung des Endausbaus ausgesetzt werden.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Straße in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung ist, dass eine Straße durchgängig befahrbar ist bzw. eine Wendemöglichkeit besteht. Daher sind Stichwege und Stichstraße nicht in die Straßenreinigung aufgenommen.

 

Begründung:

Damit eine Straßenreinigung erfolgen kann, sind die Straßen „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, die Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ins Straßenverzeichnis aufzunehmen. Mit der Aufnahme neuer Straßen und Wege ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung ist diese zu ändern. Die Änderung ist vom Rat der Stadt Sehnde zu beschließen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Straße „Mühlengrund“ im Ortsteil Bilm

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit den Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Ortsteil Sehnde

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit den Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Haimar

- Straßenverzeichnis zur 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 3. Änderungs-Verordnung_17.12.2021 (20 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Mühlengrund_2 (269 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Kleines Öhr_Vor der Ohe_2 (468 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Alte Gärtnerei_St-Florian-Weg_2 (257 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Straßenverzeichnis zur 3. Reinigungsverordnung (37 KB)