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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/1017
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen: b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen: c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen: d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen: e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:Der Ausbau der Straßen „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm sowie der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ist abgeschlossen. Um diese Straßen in die Straßenreinigung aufzunehmen ist das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung mit den o. g. Straßen zu ergänzen. Die Grundstücke des Baugebietes „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar mit den Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ sind verkauft. Zurzeit werden die Grundstücke bebaut, so dass im nächsten Jahr mit dem Ausbau der Straßen begonnen werden kann. Die beiden Straßen können ins Straßenverzeichnis aufgenommen und die Straßenreinigung bis zur Fertigstellung des Endausbaus ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aufnahme einer Straße in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung ist, dass eine Straße durchgängig befahrbar ist bzw. eine Wendemöglichkeit besteht. Daher sind Stichwege und Stichstraße nicht in die Straßenreinigung aufgenommen.
Begründung: Damit eine Straßenreinigung erfolgen kann, sind die Straßen „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, die Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ins Straßenverzeichnis aufzunehmen. Mit der Aufnahme neuer Straßen und Wege ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung ist diese zu ändern. Die Änderung ist vom Rat der Stadt Sehnde zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Straße „Mühlengrund“ im Ortsteil Bilm - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit den Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Ortsteil Sehnde - Auszug aus der Liegenschaftskarte mit den Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Haimar - Straßenverzeichnis zur 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde
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