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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0744-4
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt den von der Firma Lülff & Rinke überarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan in der vorgelegten Form mit den Ergänzungen des Feuerwehrbedarfsplanes.
Sachverhalt:Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.07.2021 neu zusammengesetzte Arbeitsgruppe „strategische Ausrichtung der Feuerwehr Sehnde“, bestehend aus Teilnehmer*innen der Ratsfraktionen/-gruppen, der Feuerwehr Sehnde und der Verwaltung, hat in ihren Sitzungen die Themenfelder Standorte und Gerätehäuser sowie Fahrzeuge behandelt.
Der Feuerwehrbedarfsplan dient als Grundlage für Entscheidungen über Investitionen und Beschaffungen der Stadtfeuerwehr Sehnde. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Die Thematik der „Löschmittelversorgung“ im Stadtgebiet Sehnde bedarf einer gesonderten Konzeption und wurde daher in der Ausgestaltung dieses Feuerwehrbedarfsplans nicht näher betrachtet. Die Stadtverwaltung hat diesbezüglich bereits Gespräche mit Vertreter*innen der Stadtwerke Sehnde aufgenommen und wird sich zudem durch ein Fachbüro beraten lassen.
Die Betrachtung der Feuerwehrhäuser und die vorhandenen Standorte wurden unter folgenden Fragen geführt:
Die Abwägungen dieser Fragen ergab für die Arbeitsgruppe folgendes:
Eine ergänzende Tabelle ist als Anlage beigefügt.
Für den Standort der Ortsfeuerwehr Sehnde inklusive Stadtfeuerwehr Sehnde existiert bereits ein Ratsbeschluss für einen Neubau. Die Standorte Haimar, Höver, Müllingen-Wirringen und Rethmar sind auf einem aktuellen Stand.
Für die Frage, wann welcher Neubau tatsächlich durchgeführt werden kann bzw. soll ist eine Priorisierung in den politischen Gremien vorzunehmen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe empfehlen, hierzu ein gesondertes Konzept über die in den nächsten Jahren abzuarbeitenden Baumaßnahmen zu erstellen.
Die Arbeitsgruppe schlägt folgende Nutzungsdauer für Feuerwehrfahrzeuge in Sehnde vor:
Nutzungsdauern sind von den buchhalterischen und rechtlich vorgegebenen Abschreibungsdauern zu unterscheiden.
Mit Blick auf die anstehenden Beschaffungen mehrerer Großfahrzeuge kann bzw. sollte von der zeitlichen Vorgabe abgewichen werden.
Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges beginnt drei Jahre bevor dieses Fahrzeug geliefert werden soll, um seit der Erstellung dieses Feuerwehrbedarfsplanes eingetretene Veränderungen in der Technik, der Fahrgestelle, in den Normen oder ähnliches bei der Beschaffung zu berücksichtigen und die nötigen politischen Beschlüsse herbeiführen zu können. Hierbei werden auch ggf. veränderte Sonderaufgaben und die damit verbundenen zusätzlichen Ausstattungen berücksichtigt.
Die im Feuerwehrbedarfsplan enthaltene Liste der Fahrzeuge (s. Anlage) wird bei Beschaffungen aktualisiert. Durch die AG wurde bereits eine Aktualisierung vorgenommen, die als Anlage beigefügt ist.
Nach fünf Jahren sollte eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes erfolgen.
[1] Solange eine TÜV-Genehmigung vorliegt, können Anhänger auch über die Nutzungsdauer von 25 Jahren hinaus genutzt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Ausbaustand Feuerwehrhäuser
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