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Vorlage - 2021/1040
Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss, der Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 1. Halbjahr 2021 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Nach dem Haushaltsplan 2021 war zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 612.600 € vorgesehen. Nach dem vorliegenden vorläufigen Zwischenergebnis verringert sich dieser Betrag um 23.492 € auf 589.108 €.
Die Hauptgründe für diese leichte Verbesserung sind im Wesentlichen auf Minderaufwendungen für das an die Stadtwerke zu zahlende Betreiberentgelt zurückzuführen. Darin sind die Kapitalkosten im Betreiberentgelt auf Grund späterer Darlehensaufnahmen geringer ausgefallen. Weiterhin sind investitionsbedingt die Abschreibungen gegenüber dem Planansatz gesunken. Dagegen werden voraussichtlich auch die Erträge aus den Abwassergebühren geringer als geplant ausfallen. Im Saldo führt die zu einer Ergebnisverbesserung von derzeit 23.492 €.
Die Ansätze und Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnisrechnung, sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet, aufgeführt. Detaillierte Ausführungen zu den Einzelpositionen werden im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses vorgetragen.
Dieses Zwischenergebnis beruht, wie bereits erläutert, überwiegend noch auf vorläufigen Zahlen. Von daher kann und wird es noch zu Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis kommen.
Anlage/n:- Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde, 1. Halbjahr 2021
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