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Vorlage - 2021/0004
Beschlussvorschlag:Die Geschäftsordnung wird in der dieser Beschlussvorlage Nr. 2021/0004 beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:Gemäß § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, die jeweils für eine Wahlperiode gilt. In ihr sollen insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten sein.
Die bisherige Fassung wurde nach dem aktualisierten Muster des NSGB und den gesetzlichen Änderungen überarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neue Geschäftsordnung
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