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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0006
Beschlussvorschlag:a) Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung wird
Frau/Herr __________________________ zur bzw. zum ehrenmatlichen Vertreter/in des Bürgermeisters gewählt.
b) Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung wird
Frau/Herr ___________________________ zur bzw. zum ehrenamtlichen Vertreter/in des Bürgermeisters gewählt.
Sachverhalt:Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NNKomVG) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Sehnde wählt der Rat aus den Beigeordneten zwei gleichberechtigte ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Bürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich Aufstellung der Tagesordnung und der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister.
Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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