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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0024
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu der Eingabe aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0024 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23.08.2021 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem überarbeiteten Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.09.2021 bis einschließlich 07.10.2021. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 03.09.2021 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen. Die Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Beteiligung muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp-West“ mit örtlichen Bauvor-schriften werden die Voraussetzungen für eine Neuordnung der Verkaufsflächen des Verbrauchermarktes auf dem Grundstück „Am Park 57“ im Ortsteil Ilten geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB - Anlage 2: Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. 4 (2) BauGB - Anlage 3: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 724 „Bosenkamp - West“, Satzung mit Begründung - Vorlage zum Satzungsbeschuss
Anmerkung: Weitere Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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