Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0025
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2022 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2022 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2023 bis 2025 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2022 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2022 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2021 um 2.395 cbm auf 1.060.000 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 4.700 qm auf 1.890.830 qm gesenkt. Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2023 angepasst werden. In 2022 kann sie jedoch bei der seit 2017 gültigen Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bleiben. Die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen beträgt damit jeweils 5.372.400 €. Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Folgejahren zu Gebührenanpassungen bzw. -erhöhungen kommen müssen, wenngleich diese für 2022 noch nicht empfohlen werden. Dies resultiert vor allem daraus, dass etwaige Rückstellungen aufgebraucht wurden und somit im Ergebnishaushalt kein Ausgleich mehr erzielen werden kann. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2022 sinkt gegenüber dem Planansatz 2021 um 246.000 € auf 4.193.400 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2022“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2022 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2022“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2021 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2021 nicht überarbeitet wurden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Haushaltsplan 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung
|