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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0029
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und 3 (2) BauGB sowie nach § 4 (1) und 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung), sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0029 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0029 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp” als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.09.2021 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 11.10.2021 bis einschließlich 12.11.2021. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 07.10.2021 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.
Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlage 2 und 4 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde werden die Voraussetzungen für eine Siedlungserweiterung und die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am östlichen Rand geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB 2. Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB 3. Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB 4. Abwägungsprotokoll zur Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 5. Bebauungsplans Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“, Vorlage zum Satzungsbeschuss 6. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“, Vorlage zum Satzungsbeschuss 7.1 Umweltbericht –Textteil- 7.2 Umweltbericht – Karten-
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