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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0032
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 1. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:Mit der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung wurde ab dem 01.01.2013 der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und manipulationssicheren Zählwerken auf 14 v.H. des monatlichen Einspielergebnisses festgesetzt und ist seitdem unverändert.
Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushaltsplan 2021/2022 wurde festgelegt, den Steuersatz auf 19 v.H. zu erhöhen. Diese Höhe wurde gewählt, weil durch die Rechtsprechung mehrfach festgestellt wurde, dass ein Steuersatz dieser Höhe keine erdrosselnde Wirkung hat. Mit der 1. Änderungssatzung wird die Maßnahme zum HSK ab dem 01.01.2022 umgesetzt.
Ausgehend von einer ganzjährigen Öffnung der Spielhallen und unter Berücksichtigung des aktuellen Gerätebestands ist mit einer Mehreinnahme von 70.000,-- € zu rechnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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