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Vorlage - 2021/0034  

Betreff: 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 13.10.2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kasse und Steuern   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
30.11.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.10.2005

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 1. Änderungssatzung der Hundesteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.10.2005 in der vorgelegten Fassung.

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Sachverhalt:

Seit dem 01.01.1995 sind die Steuersätze für den Erst-, Zweit- und Dritthund -abgesehen von Rundungen auf volle Beträge zur Euro-Einführung- mit 63,-- €, 75,-- € und 87,-- € unverändert. Gleiches gilt für den Steuersatz für gefährliche Hunde mit 615,-- € seit seiner Einführung zum 01.08.1997.

 

Mit der 1. Änderungssatzung wird eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushaltsplan 2021/2022 ab dem 01.01.2022 umgesetzt. Im HSK wurde allerdings mit einer linearen Erhöhung der Hundesteuer um 21,-- € je Hund gerechnet, was einen Mehrertrag von 36.750,-- € bei damals 1.750 Steuerfällen bedeutet hätte.

 

In der Anlage wird für den Ersthund entsprechend dem HSK diese Erhöhung um 21,-- € vorgeschlagen, um auch Personen mit geringem Einkommen nach wie vor die Haltung eines Hundes zu ermöglichen. Für den Zweithund wird eine Erhöhung um 57,-- € und für den dritten und jeden weiteren Hund um 93,-- € vorgeschlagen, damit die Hundesteuer auch ihren Lenkungszweck erfüllen kann. Die Steuer für gefährliche Hunde soll nicht erhöht werden, da Steuern keine erdrosselnde Wirkung haben dürfen.

 

Bei allen neuen Steuersätzen werden Beträge vorgeschlagen, die durch zwölf glatt teilbar sind, da unterjährig die Hundesteuer für volle Monate festgesetzt wird.

 

Insgesamt sind in Sehnde aktuell 1.846 Hunde gemeldet. Davon sind 1.543 als Erst-, 223 als Zweit- und 61 als Dritt- und weitere Hunde versteuert.

 

Gleichzeitig soll mit der 1. Änderungssatzung eine einjährige Hundesteuerbefreiung für Hunde eingeführt werden, die aus dem Tierheim Burgdorf übernommen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

50.787,-- €

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

50.787,-- €

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1.  Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.10.2005

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.10.2005 (234 KB)    
Stammbaum:
2021/0034   1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 13.10.2005   FD Kasse und Steuern   Beschlussvorlage
2021/0034-1   1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 13.10.2005   FD Kasse und Steuern   Beschlussvorlage