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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0035
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c)
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2020 wird
2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 628.017,58 € wird entsprechend des Vorschlages des Aufsichtsrates zu 100 %, der Gewinnrücklage der Stadtwerke Sehnde GmbH zugeführt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 den Jahresabschluss 2020 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2020 festzustellen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 628.017,58 € soll entsprechend des Vorschlages der Geschäftsleitung zu 100 % der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat der/dem Vertreter*in der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2020 - Gewinn- und Verlustrechnung 2020 - Anhang für das Geschäftsjahr 2020 - Lagebericht 2020
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