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Vorlage - 2021/0036Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales schlägt vor den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Verwaltungsauschuss beschließt den nachstehenden Vereinen Zuschüsse entsprechend der Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ zu gewähren:
Sachverhalt:Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1a und 1b der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde in der Fassung vom 07.05.2020 können den sporttreibenden Vereinen des Stadtgebietes Zuschüsse bis zu einer Höhe von 20 %, gemäß § 8 Nr. 1c bis zu einer Höhe von 50 %, der Aufwendungen für getätigte Investitionen gewährt werden. Der höchstmögliche Zuschuss ist auf 5.000,00 € begrenzt. Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist, dass die Gesamtkosten des Vorhabens 1.000,00 € übersteigen. Für kulturtreibende Vereine gilt die Richtlinie gemäß § 2 Abs. 3 in analoger Anwendung.
Im Haushaltsjahr 2021 ist im Produkt 42100 (Förderung des Sports) ein Betrag i. H. v. 18.000,00 € veranschlagt, der für die Vergabe von Investitionskostenzuschüssen zur Verfügung steht. 2022 stehen dort 23.000 € zur Verfügung. Da bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes nicht absehbar was für Anträge gestellt wurden, wurde neben den 18.000 € vorsorglich ein Betrag von 5.000 € für einen möglichen Antrag nach § 9 Abs. 5 Satz 4 der Förderrichtlinie eingestellt. Daneben steht im Produkt 28100 (sonstige Heimat- und Kulturpflege) 4.500 € als Zuschussmittel für den kulturellen Bereich bereit.
Die nachfolgend aufgeführten Vereine haben Anträge auf Bezuschussung ihrer Maßnahmen gestellt:
Sporttreibende Vereine: Der Motorboot-Club Sehnde e. V. muss seine über 40 Jahre alte Steganlage aufgrund Absackung und Stolpergefahr erneuern und auf einen heutigen barrierefreien Standard bringen. Es handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Der maximale Zuschussbetrag von 5.000 € sollte gem. § 9 Abs. 6 auf 2 Haushaltsjahre (2021 mit 3.000 € und 2022 mit 2.000 €) aufgeteilt werden, damit es zu keiner Überschreitung des Haushhaltsansatzes und somit einer möglichen Mittelkürzung kommt.
Der Ruderverein für das Große Freie e. V. Lehrte/Sehnde muss die Doppelflügeltore zur alten Bootshalle aufgrund von Abgängigkeit und Defekten erneuern. Es handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.
In der Vereinssportanlage des SV Ilten wurde zur Entlastung der Vorstandsmitglieder und zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen eine Videoüberwachung installiert.
Auch der SV Haimar muss aufgrund Einhaltung der Regelung der Schießsportordnung die Anlage von analog auf digital umstellen. Hier sind die Arbeiten ebenfalls noch nicht abgeschlossen und es handelt sich um eine Angebotssumme. Ferner plant der Verein die Erneuerung seiner Heizungsanlage. Die veralteten Nachtspeicheröfen sollen aus Energieeinsparungsgründen durch ein Gas-Brennwertheizgerät ersetzt werden. Hier handelt es sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
Aufgrund eines Defektes am Stromzähler musste der TuS von 1905 Wehmingen diesen austauschen und die elektrischen Voraussetzungen auf den neuesten Stand anpassen. Defekt ist auch die Warmwasseraufbereitung für die Duschen im Sporthaus des TuS Wehmingen. Hier soll die Aufstellung eines neuen Speichers erfolgen. Es handelt sich um einen Angebotsbetrag, eine Erneuerung ist noch nicht erfolgt.
Die SG Höver hat ein neues Luftgewehr für die Jugendabteilung angeschafft.
Im Schützenhaus des SV Evern hat es nach starken Regenfällen reingetropft. Hier musste das Dach abgedichtet werden.
Der SSV Sehnde Süd e. V. plant den Neubau eines Rasenplatzes. Der Sportplatz muss komplett neu aufgebaut werden. Auch hier gibt es bisher nur teilweise Angebote und einen Finanzierungsplan, das Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
Kulturtreibende Vereine: Das Norddeutsche Museum für HiFi und Studiotechnik e. V. hat elf zusätzliche innenliegende Fenster in ihre Halle einbauen lassen. Die vorhandenen konnten aus Denkmalschutzgründen nicht ausgetauscht werden und entsprachen nicht mehr den Anforderungen, aufgrund Dämmwirkung und Undichtigkeit.
Die folgenden Anträge sind nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Sehnde nicht förderfähig, da sie nicht unter die § 8 Absatz 1, Buchstabe a, b oder c subsummiert werden können:
Der Ruderverein für das Große Freie e. V. Lehrte/Sehnde hat den Parkplatz und die Zufahrt erneuert. Die jetzige Mineralgemischfläche wurde durch Pflaster- und Betongittersteine ersetzt. Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Der SV Ilten hat Luftreinigungsanlagen angeschafft um damit ein weniger gesundheitsbedenkliches Training und Musizieren im Innenraum zu ermöglichen.
Alle Anträge sind (ohne Angebote) als Anlage der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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