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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0047  

Betreff: Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden
sowie Verbänden und Vereinen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde werden für den aufgeführten Zweckverband VHS und der Musikschule Ostkreis Hannover e.V benannt:

 

Zweckverband Volkshochschule Ostkreis Hannover

 

 a) Verbandsversammlung

 

Gem. § 5 der Satzung entsendet die Stadt Sehnde 3 Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Neben der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten sind Ratsmitglieder als Vertreter/-inn/en und Stellvertreter/-inn/en zu entsenden.

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 Vertreter/inn/en der Stadt:

 

 1. Bürgermeister         Stellvertreterin: Erste Stadträtin

 

  2. Anna Marotzke      Stellvertreterin: Heike Benecke

 

 3. Wolfgang Toboldt   Stellvertreterin: Dr. Silke Lesemann

 

b) Verbandsausschuss

 

Der Verbandsausschuss besteht gem. § 8 der Satzung aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin und der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten bzw. der oder dem von ihr/ihm entsendeten Bediensteten der Verbandsmitglieder.


 

Die Vertreter/innen des Verbandsgliedes in der Verbandsversammlung benennen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Verbandsvorstand. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.

__________________________________________________________

 Vertreter/innen der Stadt:

 

1. 1. Bürgermeister                     Stellvertreterin: Erste Stadträtin

 

 2. Vertreter: Wolfgang Toboldt   Stellvertreterin: Heike Benecke

 

 

 

III. Andere Vereine und Verbände

 

1. Musikschule Ostkreis Hannover e.V.

 

 a) Mitgliederversammlung

 

Nach § 6 der Satzung wählen die Räte der Mitgliedergemeinden aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode je 2 Vertreter/innen.

 

Für jeden Vertreter bzw. jede Vertreterin ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nimmt an den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teil.

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  Vertreter/-innen der Stadt:

 

 1. Daniela Gurkasch                  Stellvertreter*in: ……………………………..

 

 2. Ulrike Dohrs   ...                     Stellvertreterin: Anastasia Siegismund.

 

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Sachverhalt:

In den VHS-Gremien (Verbandsversammlung und Verbandsausschuss) ist eine Stellvertretung für den Bürgermeister zu benennen, da eine Stellvertretung Kraft Amtes im NKomVG und der Verbandsordnung nicht vorgesehen ist. Für die Stellvertretung wird die Erste Stadträtin benannt.

 

Für die Mitgliederversammlung der Musikschule Ostkreis Hannover e.V. ist für die Vertreterin der Stadt, Frau Gurkasch, eine Stellvertreterin zu benennen. Die Benennung der Stellvertreterin wurde versäumt.

 

Im Beschlussvorschlag sind die bisherigen Benennungen für die Volkshochschule und die Musikschule mit aufgeführt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: