Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0067
Beschlussvorschlag:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und richtet eine Arbeitsgruppe zur inhaltlichen Beratung ein. Sachverhalt:Mit der Einbringung der Stellenpläne zum Doppelhaushalt 2021/2022 hat der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste die Verwaltung beauftragt, vor der Einbringung des Haushaltes 2023 eine Aufgabenkritik zum Stellenplan zur Beratung vorzulegen. Die Verwaltung hat eine Auflistung der freiwilligen Aufgaben und der Pflichtaufgaben der Stadtverwaltung erstellt. Diese Übersicht wird gesondert per Mail an die Ausschussmitglieder versendet. In der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Übersicht mit Informationen zum voraussichtlichen (planbaren) Renteneintritt von Beschäftigten (Regelaltersgrenze) enthalten. Für die freiwilligen Aufgaben bestehen in der Regel Beschlüsse des Rates. Einige dieser Aufgaben sind bereits aus strategischer Sicht unabdingbar. Es gilt abzuwägen, welche Konsequenzen ein Wegfall von Aufgaben nach sich zieht und an welcher Stelle eine Kompensation, ggfls. mit Zusammenlegungen zu Einsparungen führen kann. Eine Streichung von Aufgaben impliziert nicht automatisch eine Reduzierung derzeitiger Stellen(anteile). Vielmehr haben Beschäftigte mit einem gültigen Arbeitsvertrag einen Beschäftigungsanspruch und können nicht mit Wegfall der Aufgabe aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis entlassen werden. Kündigungen schließen sich somit aus. Diese Aufgabenkritik ersetzt keine Organisationsuntersuchung. Für eine umfassende Organisationsuntersuchung sind entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich, die nicht zur Verfügung stehen. Zudem würde eine fundierte Organisationsuntersuchung nicht rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2023 durchgeführt werden können. Darüber hinaus können aus der Aufgabenkritik keine Schlüsse zur Bemessung von Stellen gezogen werden. Daher erscheint es sinnvoll, dass es seitens des Fachausschusses Vorgaben dazu gibt, welche freiwilligen Aufgaben detaillierter in Augenschein genommen werden sollen. In diesem Kontext erscheint es zielführend, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter*innen von Politik und Verwaltung einzurichten und hier das weitere Verfahren sowie die Betrachtung der Aufgaben durchzuführen. Von daher wird vorgeschlagen, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten. Die Arbeitsgruppe sollte insgesamt acht Personen (je vier aus Politik und Verwaltung) nicht überschreiten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|