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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0081
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Der wirksame Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ besteht aus drei Teilbereichen. Zuletzt wurde der Bebauungsplan Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ mit der 4. Änderung in Teilbereich 1 geändert. Mit einer geplanten 5. Änderung sollte mittelfristig der Teilbereich 1 mittels Anpassung der Planziele sowie unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungen vollständig überarbeitet werden. Der vorhandene Betriebsparkplatz liegt nördlich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“. Darüber hinaus ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht die Errichtung einer Sedimentationsanlage für den vorhandenen Betrieb erforderlich. Diese Anlage soll auf einer an das Betriebsgelände angrenzenden Fläche errichtet werden.
Um das notwendige Planungsrecht zu schaffen und Anpassungen des bestehenden Planungsrechts vorzunehmen, soll der Bebauungsplan Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ umfasst den Teilbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ erweitert um zwei nördlich angrenzende Flächen (vgl. Anlage) und weist eine Größe von ca. 25,08 ha auf. Um die Stellplatzflächen planungsrechtlich abzusichern und Planungsrecht für die Sedimentationsanlage zu schaffen, sind die Flächen in den Geltungsbereich einzubeziehen.
Rechtliche Auswirkungen: Gemäß Nr. 38.1.2 der Verwaltungsvorschriften zum BauGB handelt es sich bei dem beabsichtigten Vorgehen um eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 715. Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans kann nicht als Ergänzung oder Änderung angesehen werden. Vielmehr handelt es sich hier formal um die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit der Nr. 733 „Schnedebruch Nord“.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 733 „Schnedebruch Nord “ werden die Nutzungen im Geltungsbereich neu geordnet und bedarfsorientiert erweitert. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ überlagert mit folgenden Darstellungen: 1. Auszug aus der AK5 2. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 3. Auszug Digitales Orthophoto 2019
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