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Vorlage - 2022/0092  

Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
17.03.2022 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde zum 1.4.2022

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von

Gebühren Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde zum 01.04.2022 inklusive der Änderung der Anlage zur Satzung.

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Sachverhalt:

Die Satzung über die die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde wurde zuletzt in 2018 geändert. Zum 01.08.2021 ist das neue Niedersächsische Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) in Kraft getreten, was insbesondere redaktionelle Änderungen in der Gebührensatzung zur Folge hat. Darüber hinaus hat es in den vergangenen knapp vier Jahren Änderungen gegeben, die in die Satzung mit aufzunehmen sind.

 

Wesentliche inhaltliche Änderungen sind hierbei der Wegfall der Betreuungszeit 12:35/13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Hortbereich. Dies betrifft § 1 Punkt 2. An dieser Stelle wird die Nachschulische Betreuung inklusive der Ferienbetreuung als Betreuungsform neu mit aufgenommen.

 

Weitere Änderungen im § 1 erfolgen unter Punkt 4. mit der Umformulierung der hier bisher konkret genannten Sonderöffnungszeit von 14:00 bis 15:00 Uhr in eine allgemein gültige Formulierung, die alle ausschließlich stündlich angebotenen Sonderöffnungszeiten umfasst.

 

Alle weiteren Änderungen sind entweder redaktionelle Änderungen oder Umformulierungen von bereits vorhandenen Inhalten, die ein besseres Verständnis der Regelungen herbeiführen sollen, da diese Punkte in der Vergangenheit Missverständnisse verursacht haben.

 

Dies gilt ebenso für die Anlage der Gebührensatzung, hier wurden die bereits oben aufgeführten Änderung in § 1 ebenso übernommen. 

 

Die Satzung ist in der Anlage beigefügt. Ganze Textstreichungen sind in der angefügten Fassung durchgestrichen, Umformulierung und neue Aspekte sind in Gelb hinterlegt, so dass die Änderungen nachvollziehbar eingearbeitet sind.    

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Neufassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde zum 01.04.22

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neufassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde zum 1.4.2022 (114 KB)