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Vorlage - 2022/0093  

Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend Vorberatung
27.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Kindertagesstätten und Jugend (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung Stand 22_06_02
Vertrag zwischen Region Hannover und Stadt Sehnde ab 01.08.2022
Ergänzende Vereinbarung KITA-Jahr 2021 - 2022
Zusatzvereinbarung 01.08.2022 bis 31.07.2027

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) fassen.

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:

1. Die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde“ inklusive der Erhöhung der Entgelte ab dem 01.08.2022,
 

2. die Weiterführung des „Vertrages über die Wahrnehmung der Augabe gem. §§ 22, 23, 43 und 90 SBG VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG KJHG“,
 

3. den Abschluss der Ergänzenden Vereinbarung,
 

            4. den Abschluss der Zusatzvereinbarung..

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Sachverhalt:

Das Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) ist zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Mit der Überführung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege" (RKTP) in das NKiTaG wird eine dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege in Niedersachsen geschaffen. Gleichzeitig werden verbindliche Qualitätsstandards für die Kindertagespflege landesgesetzlich verankert.

 

Hinzu kommt, dass die Grundlage der Zusammenarbeit mit der Region Hannover ab August 2022 in drei neuen Vertragsteilen geregelt wird. Diese sind der „Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgabe gem. §§22, 23,24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG KJHG“, die ergänzende Vereinbarung dazu und eine Zusatzvereinbarung. Die abschließenden Entwürfe sind als Anlage beigefügt.

 

Für die Weiterentwicklung der aktuellen "Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Kindertagespflege in Sehnde" sind insbesondere die folgen Inhalte zu beachten:

 

  • Die Aktualisierung und Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Mit Blick auf die Kindertagespflege wird nun die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Focus genommen (NKiTaG § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag).

 

  • Die finanzielle Förderung von Kindertagespflege wird im NKiTaG in §§ 34-35 geregelt. Hier sind insbesondere die in § 35 Abs. (1) beschriebenen vier förderfähigen Qualifikationsstufen zu beachten. Sowohl die Differenzierung in vier Qualifikationsstufen als auch der Bereich "Inklusive Betreuung" finden sich somit gemäß der neuen gesetzlichen Regelung im NKiTaG in der neuen Entgeltgelt-Tabelle als Anlage zur Satzung wieder.

 

 

Kooperationsvertrag und ergänzende Vereinbarung

 

Auf Grundlage des neuen NKiTaG sowie aufgrund der Tatsache, dass die bisherigen Kooperationsvereinbarungen zur Kindertagespflege zwischen der Region Hannover und den regionsangehörigen Kommunen auslaufen bzw. bereits ausgelaufen sind, wurde ein neuer Kooperationsvertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22,23,24,43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII auf den Weg gebracht. Dieser wurde bereits im Jugendhilfeausschuss der Region Hannover am 08.02.22 beschlossen und wird aktuell den Kommunen zur Unterschrift vorgelegt. Der Kooperationsvertrag ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Vertrag mit der Region Hannover sieht eine Aufgabenteilung zwischen der Region Hannover und den 16 Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als Jugendhilfeträger im Bereich Kindertagespflege vor. Kindertagespflege wird als "Vor-Ort-Aufgabe" gesehen, die in enger Anbindung an den Bereich Kindertagesstätten wahrgenommen und als bürgerfreundliches Angebot einheitlich ausgestaltet werden soll.

 

Die ergänzende Vereinbarung regelt die Weiterleitung der Finanzhilfe durch die Region als Jugendhilfeträger an die Stadt Sehnde.

 

Zusatzvereinbarung

 

Mit Abschluss der Zusatzvereinbarung gewährt die Region Hannover einen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden finanziellen Ausgleich für die Verbesserung des qualitativen und quantitativen Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege.

 

Hierzu sind folgende inhaltliche Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgelten in der Tagespflege in der Stadt Sehnde notwendig:

 

  • Die Orientierung der Bezahlung in der Kindertagespflege am neuen NKiTaG, in dem 4 Stufen der Qualifikation benannt werden.
  • Die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf nach SGB XII, die sich als 5. Stufe in der Bezahlung von Kindertagespflegepersonen wiederfindet.
  • Die Erstattung eines "angemessenen Beitrags zur Unfallversicherung".
  • Die Zuständigkeit der Kommune innerhalb der Region Hannover bei der Erstattung von hälftigen Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Die Regelung der Ersatztagespflege bei Krankheit oder einer Rehabilitationsmaßnahme der Kindertagespflegeperson.
  • Die Einarbeitung von einer finanziellen Förderung bei den Sachkosten im Bereich Tagespflege in anderen geeigneten Räumen.

 

 

In der Anlage, die Bestandteil der Satzung ist, sind die Gebühren und die Entgelte festgelegt. Hier wird eine Erhöhung der Entgelte für Tagespflegepersonen vorgeschlagen.

 

Begründung:

Kindertagespflegepersonen erhalten für die Betreuung von Tagespflegekindern ein

monatliches Entgelt, das sich an ihrer Qualifikation bemisst und pro Kind und Stunde berechnet wird. Die Höhe der Entgelte ist als Empfehlung der Region in dem "Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgabe gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG KJHG" vorgegeben. Neu zu beachten ist dabei die im NKiTaG beschriebenen Unterteilung in vier Qualifikationsgruppen plus die zusätzliche Stufe "Inklusive Betreuung".

 

Die Region empfiehlt folgende Entgelte für eine Kindertagespflegebetreuung, jeweils pro Kind und Stunde (einschließlich einer empfohlenen Anpassung der Entgelte an die Lebenshaltungskosten alle zwei Jahre):

 

Empfehlung Region für Entgelt (monatlich pro Kind und Stunde)

 

Qualifikation

2015

2017

2019

2021

TPP mit 160-Std.-Qualifikation

83,40 €

84,30 €

89,58 €

91,26 €

TPP mit 160-Std. Qualifikation und einschlägigen Weiterbildungen

90,00 €

91,00 €

96,93 €

98,82 €

TPP mit Ausbildung mind. zum/zur Erzieher/in

97,40 €

98,70 €

105,54 €

107,64 €

 

Die empfohlene Höhe der Entgelte und die Staffelung nach Qualifikation wurden in 2013 unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren - wie z. B. Entgelten in der Vollzeitpflege,

Tarifgehältern von Erzieherinnen bzw. einschlägiger Gerichtsurteile - in Absprache mit allen

betroffenen Kommunen festgelegt.

 

Im Jahr 2015 wurden zwei zusätzliche Stufen für Kindertagespflegepersonen eingeführt, die regelmäßig Fortbildungen im geforderten Umfang nachweisen. Von der Region Hannover wird zurzeit von allen Kindertagespflegepersonen ohne Ansicht ihrer Qualifikation der Nachweis über 24 Stunden Fortbildung pro Jahr gefordert.

 

Da in der Ausbildung von Erzieher*innen (und Sozialassistent*innen / Heilerziehungspfleger*innen) das Berufsfeld Kindertagespflegeperson keinen großen Stellenwert hat, ist es wichtig und sinnvoll, auch für diese Gruppen einen Anreiz für regelmäßige Fortbildungen zu geben.

 

Für Sehnde sieht die Entgeltstaffel zurzeit so aus:

 

Entgelt Kindertagespflege Stadt Sehnde (monatlich pro Kind und Stunde)

 

Qualifikation

2015

2017

2019

160 Std.

84,00

84,00

87,36

160 Std. plus Nachweis Fortbildung

89,25

89,25

92,82

560 Std.

 

 

 

560 Std. plus Fortbildung

 

 

 

Soz.ass. / KinderpflegerIn

 

 

 

Soz.ass. / KinderpflegerIn plus Fortbildung

 

 

 

ErzieherIn

88,20

88,20

91,73

ErzieherIn plus Fortbildung

94,50

94,50

98,28

Inklusive Betreuung

 

 

 

 

Um sich an den Empfehlungen der Region zu orientieren und die gestiegenen

Lebenshaltungskosten (lt. Verbraucherpreisindex) zu berücksichtigen, wird eine Erhöhung der Entgelte zum 01.08.2022 in allen vier bisherigen Stufen vorgeschlagen. Neu hinzu kommen weitere Stufen, die sich an dem neuen NKiTaG (vgl. § 35 Abs. 1) orientieren und als Empfehlung im neuen Vertrag mit der Region festgehalten sind.

 

Entgelt Kindertagespflege Stadt Sehnde (monatlich pro Kind und Stunde)

 

Qualifikation

Sehnde aktuell

Sehnde 2022

päd. Anteil je Std.

160 Std.

87,36

91,26

2,56

160 Std. plus Nachweis Fortbildung

92,82

98,82

2,92

560 Std.

 

96,72

2,82

560 Std. plus Fortbildung

 

104,28

3,18

Soz.ass. / KinderpflegerIn

 

102,18

3,08

Soz.ass. / KinderpflegerIn plus Fortbildung

 

109,74

3,44

ErzieherIn

91,73

107,64

3,34

ErzieherIn plus Fortbildung

98,28

115,20

3,70

Inklusive Betreuung

 

193,74

7,44

 

 

Damit setzt Sehnde die von der Region Hannover empfohlenen Förderbeträge voll um.

In allen Stufen wird der von der Region Hannover geforderte Betrag von 2,48 € /Std. als päd. Mindestanteil erreicht. Zusätzlich werden die neu eingeführten Stufen 560 Std. Qualifikation und Sozialassistent*in / Kinderpfleger*in zwischen den Stufen 160 Std. Qualifikation und Erzieher*in eingefügt Alle Bezahl-Stufen erhalten als Anreiz die Möglichkeit, eine leichte Erhöhung zu erhalten, wenn sie die Fortbildungsstunden jährlich vollumfänglich nachweisen.

 

Neu hinzu kommt die Stufe "Inklusive Betreuung". Hier empfiehlt die Region Hannover einen Stundensatz von 7,44 €. Im Gegenzug findet eine Platzreduktion im Falle der Betreuung eines Kindes mit besonderem Förderbedarf (anerkannt nach SGB XII) statt. Insofern ist an dieser Stelle nicht mit einer größeren finanziellen Belastung zu rechnen.

 

 

Die Satzung ist als Entwurf beigefügt, alle Änderungen sind zur besseren Übersicht gelb hinterlegt.

 

Die vollständige Entgelttabelle, so wie sie vorgeschlagen wird, findet sich in der Anlage zur Satzung.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde

Anlage 2: Tagespflegevertrag zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde

Anlage 3: Ergänzende Vereinbarung Kita-Jahre 2022/2023 bis 2026/2027

Anlage 4: Zusatzvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung Stand 22_06_02 (208 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Vertrag zwischen Region Hannover und Stadt Sehnde ab 01.08.2022 (502 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Ergänzende Vereinbarung KITA-Jahr 2021 - 2022 (265 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Zusatzvereinbarung 01.08.2022 bis 31.07.2027 (230 KB)