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Vorlage - 2022/0099  

Betreff: Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!"
hier: Maßnahmenübersicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.03.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
31.03.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag_A1 Innerstädtischer Bereich

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Maßnahmenpakete/Einzelprojekte sind im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt!“ des niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Vorschläge inhaltlich soweit auszuarbeiten, dass eine Beantragung im Rahmen des Sofortprogramms grundsätzlich möglich wird. Vor Beantragung sind die konkreten Einzelprojekte vom Rat der Stadt Sehnde zur Durchführung zu beschließen.

 

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.09.2021 erfolgte der Bescheid über die erfolgreiche Aufnahme der Stadt Sehnde in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ sowie die Reservierung eines Budgets in Höhe von maximal 345.000 €. Mit dem notwendigen Eigenanteil der Stadt Sehnde von 10% (rd. 38.350 €) stehen insgesamt maximal rd. 383.350 € für verschiedene Teilprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie zur Verfügung. Die erforderlichen Eigenmittel sind über einen Zeitraum bis März 2023 aufzubringen. Die Fördersummen für die zu beantragenden Maßnahmen in Höhe von max. 345.000 € sind vorzufinanzieren (Kostenerstattungsprinzip). Die notwendigen Eigenmittel stehen im Teilhaushalt 7 - Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen zur Verfügung.

 

Die Projekte müssen innerhalb des bewilligten innerstädtischen Bereichs (siehe Anlage 1) verortet sein und festgelegten Fördergegenständen gemäß Förderrichtlinie entsprechen. Eine Förderung von kommunalen Pflichtaufgaben ist ausgeschlossen. Die Zweckbindungsfrist für Investitionen beträgt 5 Jahre. Der erste Einzelantrag muss bis zum 31. März 2022 gestellt werden, dies ist für das Biodiversitätskonzept (vgl. BV2021/0041) bereits erfolgt. Die weitere Einzelantragsstellung ist bis zum 30.06.2022 möglich. Der Verwendungsnachweis für die einzelnen Maßnahmen muss spätestens bis zum 31.03.2023 geführt werden.

 

Zur bisherigen Strategieentwicklung fand ein Ideen-Workshop mit dem Ortsrat Sehnde, dem Rat der Stadt Sehnde sowie der Verwaltung, FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz und Fachplanern statt. Am 18.03.2022 erhält die Öffentlichkeit ebenfalls Gelegenheit zur Mitwirkung an der Ideenfindung für den Ortskern. Die Verwaltung wird basierend auf den vorgenannten Bearbeitungsstufen zur Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt eine Projektliste aus Einzelprojekten/Maßnahmenpaketen als Tischvorlage erarbeiten, deren Umsetzung in Anbetracht der Förderkulisse realistisch scheinen.

Auf dieser Grundlage soll die weitere Beratung stattfinden.

 

Angesichts des knappen Zeitrahmens und der Notwendigkeit die Förderbedingungen zu klären und abzustimmen, erfolgte zunächst eine Konzentration auf die genannten Akteure und das gewählte Verfahren. Eine Einbindung und Vernetzung weiterer Akteure kann und soll insbesondere im Laufe der Konzepterarbeitung erfolgen. Weitere Projektideen und -vorschläge sind grundsätzlich möglich und wünschenswert, auch über die Laufzeit des Förderprogramms hinaus.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmenansätze stellen keine abgeschlossene Aufzählung dar, sondern sollen eine mögliche Richtung für das weitere Vorgehen aufzeigen. Weitere, aus den Beratungen entwickelte Projektideen können noch in die Maßnahmenplanung aufgenommen werden.

 

1. Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“

Entwicklung eines rahmensetzenden Masterplans für die Innenstadt unter schwerpunktmäßiger Herausarbeitung der Themenkomplexe:

-          Identität & Leben

-          Stadtumbau & Erneuerung

-          Verkehrswende & Klimaschutz

Das Innenstadtkonzept soll die Grundlage für die strategische innerörtliche Entwicklung Sehndes in den nächsten Jahren bilden und alle Fachgutachten interdisziplinär miteinander in Einklang bringen.

 

1.1 Maßnahmen im Themenbereich Identität & Leben:

Mögliche Projekte sind

-          die Schaffung von temporären Spiel-, Ruhe - und Erholungszonen in der Innenstadt z. B. mobiles Grün in Pflanzbehältern ggf. mit Sitzgelegenheiten / Verschattung

-          Attraktivitätssteigerung durch Installation einer Winterbeleuchtung in der dunklen Jahreszeit mit zeitgemäßen technischen Standards

-          Veranstaltungen zur Imagebildung zur Verstärkung der Identifikation mit dem Ortskern und seinen Besonderheiten

 

1.2 Maßnahmen im Themenbereich Stadtumbau & Erneuerung

Denkbar wäre

-          z.B. eine Entwurfsplanung für die Drösewiese mit Renaturierung des Billerbaches zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, Steigerung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Zugänglichkeit des Gewässers als innerörtliche Erholungsfläche

-          Reaktivierung der fußläufigen Wegeverbindung von der Drösewiese zur Straße des Großen Freien entlang der Bahnanlagen (städtische Fläche)

 

1.3 Maßnahmen im Themenbereich Verkehrswende & Klimaschutz

-          Vorstellbar ist zur Unterstützung weitergehender Umbaumaßnahmen zunächst die Durchführung eines Verkehrsversuchs in der Mittelstraße. Der Verkehrsversuch sollte durch flankierende Veranstaltungen zum Thema Umweltbildung/Klimaschutz/Biodiversität begleitet werden.

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage nimmt der Rat der Stadt Sehnde den aktuellen Stand der Maßnahmenansätze zur Kenntnis, beschließt die Konkretisierung der benannten Maßnahmenansätze und ermöglicht damit in einem nächsten Schritt den Beschluss der einzelnen Maßnahmen(-pakete) für die Einzelantragstellung. Diese Beschlüsse sind für die Beratung im Mai 2022 vorgesehen, um die Antragsfrist einhalten zu können.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1. Innerstädtischer Bereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag_A1 Innerstädtischer Bereich (627 KB)    
Stammbaum:
2022/0099   Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" hier: Maßnahmenübersicht   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2022/0099-1   Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt!" hier: Maßnahmenübersicht   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage