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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0101
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.
b) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) fassen.
d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Einführung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Stadt Sehnde und die Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde sowie die damit verbundenen jährlichen Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € und zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 5.000,00 € für eine Wochenarbeitsstunden im Kinder- und Jugendtreff. Sachverhalt:Die CDU/FDP Gruppe im Rat der Stadt Sehnde hat mit ihrem Antrag „Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben: Einrichtung eines Jugendbeirates in der Stadt Sehnde“ die Erstellung eines Satzungsentwurfes für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirates für 12- bis 21- jährige zur Beratung und Beschlussfassung gefordert.
Anliegend zu dieser Beschlussvorlage ist der Verwaltungsentwurf einer Richtlinie für einen Kinder- und Jugendbeirat, im Nachfolgenden KiJuBe genannt, angefügt.
Ein KiJuBe ist eine Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen. Er besteht aus gewählten Vertretenden der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Durch den KiJuBe erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit sich aktiv an Themen, die ihren Lebensbereich berühren, mitzuwirken. Daher ist es die Aufgabe des KiJuBe die Interessen sämtlicher Kinder und Jugendlichen aus Sehnde selbstständig und unabhängig zu erfassen, vertreten und publik zu machen. Ziel ist es, Anregungen zur Verbesserung der Situation der Sehnder Kinder und Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen durchzusetzen.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Vertretenden für den Kinder- und Jugendbeirat von allen Kindern und Jugendlichen im Alter vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr, die mit Hauptwohnsitz in Sehnde gemeldet sind, in freier und geheimer Wahl gewählt werden. Der KiJuBe soll aus mindestens fünf, maximal 16 Mitgliedern bestehen. Die Amtszeit für die Vertretenden des Kinder- und Jugendbeirates beträgt zwei Jahre. Der Ablauf der Wahlen ist in der angefügten Richtlinie unter §4 Wahlen dargelegt. Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates finden mindestens halbjährlich statt. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vertretende anwesend sind (s. § 5 Sitzungen). Wie in § 7 Sprecherteam beschrieben, wählt der KiJuBe aus seiner Mitte ein Sprecherteam. Das Sprecherteam hat die Aufgabe, die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates thematisch und organisatorisch vorzubereiten sowie die Tagesordnung festzulegen.
In § 8 wird die Rechtsstellung des KiJuBe festgelegt. Demnach ist der KiJuBe ein beratendes Gremium der Stadt Sehnde. Dieser arbeitet eigenständig, ehrenamtlich, parteiunabhängig und überkonfessionell. Er leitet die Wünsche, Anregungen und Forderungen junger Menschen der Stadt Sehnde an den Rat und seine Ausschüsse in Form von Anträgen weiter. Eine Person des Sprecherteams gehört als beratendes Mitglied dem Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend sowie dem Fachschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales an. Der KiJuBe kann an den Rat Anträge stellen, die durch das Sprecherteam in den, entsprechend des Antragsinhalts, zuständigen Fachausschüssen vorgestellt und begründet werden
Es ist vorgesehen, dass der KiJuBe gemäß §10 Budget/ Etat der Richtlinie zur Durchführung und Wahrnehmung seiner Aufgaben einen jährlichen Etat in Höhe von 5.000 € im Haushalt der Stadt Sehnde zugewiesen bekommt. Diese Mittel sollen zum Beispiel für die Durchführung von Aktionen und Maßnahmen, Teilnahmegebühren an (Fort- und Weiterbildungs-)Veranstaltungen und/oder Fachtagungen, Beschaffungen von Verbrauchsmaterialien und/oder für administrative Angelegenheiten verwendet werden.
Für die Organisation und Durchführung der Wahlen, die Begleitung und Beratung sowie organisatorische Angelegenheiten sind die hauptamtlich Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendtreffs zuständig. Wesentliche Aufgaben hierbei werden insbesondere: • Pressearbeit • Vor- und Nachbereitung der Wahl • Beistand bei der Organisation und Durchführung der Sitzungen • Handhabung und Abwicklung des Etats • Weiterleitung der Einladungen zu öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Rats • Assistenz beim Stellen von Anträgen sein. Um diese neuen und zusätzlichen Aufgaben, die bisher nicht zum Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendtreffs gehören und somit bei der Stellenbemessung nicht berücksichtigt sind, sicherstellen zu können, ist eine Wochenarbeitsstunde erforderlich. Dies entspricht jährlichen Personalaufwendungen in Höhe von 5.000,00 €, die ab 2023 im Haushalt und Stellenplan entsprechend zu berücksichtigen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Entwurf „Richtlinie des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Sehnde“
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