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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0103
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. c.) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass die Verwaltung abweichend von der am 19.11.2020 durch den Rat beschlossenen und zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Vergabeordnung bis zum 31.12.2022 ermächtigt wird, Material und Dienstleistungen im Direktkauf zu beschaffen, sofern die Beschaffung der Vorbereitung und Bewältigung des Flüchtlingsstroms im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine dient. Sachverhalt:Anlässlich des Krieges in der Ukraine kommen zunehmend aus der Ukraine vertriebene Menschen nach Deutschland. Die Region Hannover hat die Regionskommunen bereits informiert, dass mit einer massiven Zunahme Vertriebener zu rechnen ist und entsprechende Unterbringungskapazitäten geschaffen werden müssen. Die Erstunterbringung der Geflüchteten erfolgt in den auf dem Messegelände eingerichteten Hallen. Sowohl für diese Menschen als auch für direkt in den einzelnen Kommunen ankommende Geflüchtete aus der Ukraine müssen umgehend Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dazu gehört insbesondere neben den Räumlichkeiten, die entsprechende Ausstattung mit Mobiliar, Verpflegung, Sozialarbeit und ggfs. Heimleitung für Gemeinschaftsunterkünfte. Nach Ziffer 3 Abs. 2 der Vergabeordnung der Stadt Sehnde ist für Lieferungen und Dienstleistungen derzeit ab einer Wertgrenze von 1.000 Euro bis 20.000 Euro die Unterschwellenvergabeordnung im Rahmen einer Selbstverpflichtung für anwendbar erklärt worden. Mit der befristeten Aussetzung dieser stadteigenen, über das Landesrecht hinausgehenden Vergaberegelung, wird die Verwaltung in die Lage versetzt, vergaberechtskonform umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Unterbringung der Vertriebenen aus der Ukraine umzusetzen und vor allem schnell und ohne zeitliche Verzögerung reagieren zu können. In Fällen besonderer Dringlichkeit können damit Vergaben bis zu einer Wertgrenze von 20.000 Euro unter erleichterten Voraussetzungen durchgeführt werden. Haushaltsrechtliche Bestimmungen und landesrechtliche Regelungen des Vergaberechts, insbesondere die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) und das Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) sind weiterhin zu beachten. Alle Direktkäufe sind zu dokumentieren und im Nachhinein dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde vorzulegen. Hierbei ist zu belegen, dass die Preise marktüblich waren. Eine Vorabstimmung mit dem Rechnungsprüfer und der zentralen Vergabestelle ist erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Vergabeordnung der Stadt Sehnde
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