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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0111
Beschlussvorschlag:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) der Stadt Sehnde. Sachverhalt:Die Kommunen können zur Deckung ihrer Kosten für die Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern, gem. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben.
In § 2 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung – ABS) der Stadt Sehnde ist der Umfang des beitragsfähigen Aufwandes für die abrechnungsfähigen Maßnahmen dargestellt.
Auf einen rechtlichen Hinweis des die Stadt Sehnde in Beitragsangelegenheiten vertretenden Rechtsanwaltes hin und um zu verdeutlichen das die in § 2 Abs. 1 Satz 1 Satzung aufgeführten Maßnahmen nicht abschließend aufgeführt sind, soll das Wort „insbesondere“ eingefügt werden.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit und –klarheit wird daher vorgeschlagen, die 1. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung -ABS- mit einer Rückwirkung auf den 01.01.2020 zu versehen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das fettgedruckte Wort „insbesondere“ im § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Straßenausbaubeiträgen (Straßenausbaubeitragssatzung - ABS) der Stadt Sehnde.
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