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Vorlage - 2022/0112  

Betreff: Haushaltsplan 2022 der Musikschule Ostkreis;
Sonderzuschuss der Kommunen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
28.04.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushalt 2022
Schema Ansatzveränderungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat beschließt die Zahlung eines Sonderzuschusses in Höhe von 2.039,53 € an die Musikschule Ostkreis, sowie die geänderte Aufteilung der Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Haushalts 2022 der Musikschule
 

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Sachverhalt:

Der Vorstand der Musikschule Ostkreis hat in seiner Sitzung vom 17.03.2022 den als Anlage beigefügten Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen.
 

1.
Er beinhaltet eine Sonderzuwendung (Ziffer 1731) der 4 Mitgliedskommune in Höhe von insgesamt 9.800 €, die entsprechend der üblichen kommunalen Beiträge aufgeteilt wird. Auf die Stadt Sehnde entfällt somit ein Anteil von 2.039,53 €.

 

Hintergrund ist die Tatsache, dass vor mehr als zwanzig Jahren festgelegt worden ist, dass die Beiträge der 4 Mitgliedskommunen nicht dynamisch sind. Derzeit beträgt der kommunale Anteil insgesamt 327.910 €. In den Folgejahren wurden Kostensteigerungen (im Wesentlichen Gehaltsanpassungen durch geänderte Tarifverträge) allein durch Anpassung der Teilnehmerbeiträge aufgefangen. Bei gleichbleibenden kommunalen Beiträgen führt dies dazu, dass die Teilnehmerbeiträge überproportional steigen müssten.

Ca. alle fünf Jahre haben die Kommunen ihre Beiträge auf Bitten der Musikschule um jeweils 10% bzw. 2 x 5% angehoben, letzmalig 2007 und 2017. Es ist das Ziel der Musikschule keine negativen Haushaltsergebnisse zu erzielen, bzw. Verluste kurzfristig auszugleichen.

 

Im Jahr 2019 war auf eine Beitragserhöhung noch verzichtet worden. 2020 war auf Grund der Corona-Krise und der damit einhergehenden temporären Schließung zahlreicher Angebote erneut keine Beitragsanpassung möglich. Positiv haben sich 2020 jedoch eine Reihe öffentlicher Zuschüsse im Zusammenhang mit Corona ausgewirkt, die Verluste reduziert haben

 

Das Ergebnis im Jahr 2021 wird nach aktueller Schätzung jedoch mit einem Minus von ca. 25.000 € abschliessen. Neben den regelmäßigen Tariferhöhungen ist der Trend zu Kleingruppen- bzw. Einzelunterricht ebenfalls ein Kostentreiber. Der zunehmende Ganztagsunterricht macht die Planung und das Zusammenstellen von Schüler*innen mit ähnlichem Leistungsniveau schwierig.

 

Eine weitere strukturelle Erhöhung der Unterrichtsgebühren lässt sich am Markt nicht unbegrenzt durchsetzen. Um die Preise der Musikschule einigermaßen wettbewerbsfähig zu halten, ist der Vorstand der Meinung, dass mit den Trägerkommunen eine Vereinbarung zu regelmäßigen, planbaren Anpassung der Beiträge geschlossen werden soll. Hierzu hat es 2021 eine interne Arbeitsgruppe gegeben, die einen Vorschlag zur regelmäßigen Anpassung ab dem Haushalt 2023 mit folgenden Prämissen erarbeitet hat (Anlage):

 

  • Die Beiträge der Kommunen sollen ca. 30% der Einnahmen der Musikschule betragen.
  • Im September jeden Jahres wird die Musikschule die erkennbaren Veränderungen aufgrund von Tariferhöhungen und Unterrichtsplanungen für das Folgejahr ermitteln.
  • Die Kostensteigerungen werden anteilig für Teilnehmerbeiträge und kommunale Beiträge ermittelt (= Planwert). Grundlage dafür sind die Einnahmen entsprechend des Jahresabschlusses des Vorjahres. Die Basis ist die betriebswirtschaftliche Auswertung vom 31.12. des Vorjahres, soweit noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt.
  • Die Kommunen werden gebeten, die auf sie entfallenden Beträge in dem Haushalt für das Folgejahr einzuarbeiten.
  • Im September des Folgejahres nach dem Planjahr wird anhand der betriebswirtschaftlichen Daten (oder wenn vorhanden des geprüften Jahresabschlusses) des Planjahres überprüft, ob der Planwert korrekt war.
  • Bei einem positiven Jahresabschluss werden die Überschüsse auf die nächsten zwei Folgejahre verteilt und sowohl die Teilnehmerbeiträge als auch die kommunalen Zuschüsse nicht angepasst.
  • Bei einer Abweichung von mehr als +/- 5% wird der Differenzbetrag in die neue Planung einbezogen, in dem anteilige Überschüsse vom Planwert abgezogen werden. Anteilige Minuswerte werden dem Planwert zugeschlagen.
  • Das Verfahren soll nach 3 Jahren auf seine Praktikabilität überprüft werden.

 

Dieses Jahr greift diese beschlossene Zuschussregelung aus organisatorischen Gründen noch nicht, so dass der eingangs beschriebene Sonderzuschuss von 3 % des Gesamtbetrages (327.910 €) demnach 9.800 € im Haushalt der Musikschule eingestellt wurde.
 

Die weiteren Einnahmen setzen sich im Wesentlichen aus den Unterrichtsgebühren und Beiträgen zusammen. Hier hat der Vorstand ab Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren der Unterrichtsteilnehmenden beschlossen, um die Kostensteigerungen im Personalbereich (Tariferhöhungen) auch hierhin anteilig weiterzugeben

 

2.

Der kommunale Anteil der der 4 Mitgliedskommunen von insgesamt 327.910 € verteilt sich zu 70 % auf die Jahreswochenstunden des Unterrichtsangebotes. Auf die Stadt Sehnde entfallen rund 21 % der Jahreswochenstunden, was einem Anteil von 48.812,93 € entspricht (2019: 18 % und 41.605,35 €).

Die verbleibenden 30 % des Anteils der Mitgliedskommunen (Fixkostenanteil) werden nach den Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06. umverteilt. Hier ergibt sich für Sehnde ein Anteil von 19.430,14 € (2019: 19:649,40 €).

 

Insgesamt beträgt der Anteil der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2022 somit 68.243,07 €. Im Haushalt stehen hierfür lediglich 68.000 € bei, so daß die 243,07 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.
 

 

Die beiden Positionen zu 1. und 2. machen einen Gesamtbetrag von 2.282,60 € aus, der überplanmäßig bereit zu stellen ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

68.000 €

70.282,60 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2022 (799 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schema Ansatzveränderungen (210 KB)