Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0112
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen c) Der Rat beschließt die Zahlung eines Sonderzuschusses in Höhe von 2.039,53 € an die Musikschule Ostkreis, sowie die geänderte Aufteilung der Mitgliedsbeiträge im Rahmen des Haushalts 2022 der Musikschule Sachverhalt:Der Vorstand der Musikschule Ostkreis hat in seiner Sitzung vom 17.03.2022 den als Anlage beigefügten Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. 1.
Hintergrund ist die Tatsache, dass vor mehr als zwanzig Jahren festgelegt worden ist, dass die Beiträge der 4 Mitgliedskommunen nicht dynamisch sind. Derzeit beträgt der kommunale Anteil insgesamt 327.910 €. In den Folgejahren wurden Kostensteigerungen (im Wesentlichen Gehaltsanpassungen durch geänderte Tarifverträge) allein durch Anpassung der Teilnehmerbeiträge aufgefangen. Bei gleichbleibenden kommunalen Beiträgen führt dies dazu, dass die Teilnehmerbeiträge überproportional steigen müssten. Ca. alle fünf Jahre haben die Kommunen ihre Beiträge auf Bitten der Musikschule um jeweils 10% bzw. 2 x 5% angehoben, letzmalig 2007 und 2017. Es ist das Ziel der Musikschule keine negativen Haushaltsergebnisse zu erzielen, bzw. Verluste kurzfristig auszugleichen.
Im Jahr 2019 war auf eine Beitragserhöhung noch verzichtet worden. 2020 war auf Grund der Corona-Krise und der damit einhergehenden temporären Schließung zahlreicher Angebote erneut keine Beitragsanpassung möglich. Positiv haben sich 2020 jedoch eine Reihe öffentlicher Zuschüsse im Zusammenhang mit Corona ausgewirkt, die Verluste reduziert haben
Das Ergebnis im Jahr 2021 wird nach aktueller Schätzung jedoch mit einem Minus von ca. 25.000 € abschliessen. Neben den regelmäßigen Tariferhöhungen ist der Trend zu Kleingruppen- bzw. Einzelunterricht ebenfalls ein Kostentreiber. Der zunehmende Ganztagsunterricht macht die Planung und das Zusammenstellen von Schüler*innen mit ähnlichem Leistungsniveau schwierig.
Eine weitere strukturelle Erhöhung der Unterrichtsgebühren lässt sich am Markt nicht unbegrenzt durchsetzen. Um die Preise der Musikschule einigermaßen wettbewerbsfähig zu halten, ist der Vorstand der Meinung, dass mit den Trägerkommunen eine Vereinbarung zu regelmäßigen, planbaren Anpassung der Beiträge geschlossen werden soll. Hierzu hat es 2021 eine interne Arbeitsgruppe gegeben, die einen Vorschlag zur regelmäßigen Anpassung ab dem Haushalt 2023 mit folgenden Prämissen erarbeitet hat (Anlage):
Dieses Jahr greift diese beschlossene Zuschussregelung aus organisatorischen Gründen noch nicht, so dass der eingangs beschriebene Sonderzuschuss von 3 % des Gesamtbetrages (327.910 €) demnach 9.800 € im Haushalt der Musikschule eingestellt wurde. Die weiteren Einnahmen setzen sich im Wesentlichen aus den Unterrichtsgebühren und Beiträgen zusammen. Hier hat der Vorstand ab Mai 2022 eine Erhöhung der Gebühren der Unterrichtsteilnehmenden beschlossen, um die Kostensteigerungen im Personalbereich (Tariferhöhungen) auch hierhin anteilig weiterzugeben
2. Der kommunale Anteil der der 4 Mitgliedskommunen von insgesamt 327.910 € verteilt sich zu 70 % auf die Jahreswochenstunden des Unterrichtsangebotes. Auf die Stadt Sehnde entfallen rund 21 % der Jahreswochenstunden, was einem Anteil von 48.812,93 € entspricht (2019: 18 % und 41.605,35 €). Die verbleibenden 30 % des Anteils der Mitgliedskommunen (Fixkostenanteil) werden nach den Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06. umverteilt. Hier ergibt sich für Sehnde ein Anteil von 19.430,14 € (2019: 19:649,40 €).
Insgesamt beträgt der Anteil der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2022 somit 68.243,07 €. Im Haushalt stehen hierfür lediglich 68.000 € bei, so daß die 243,07 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.
Die beiden Positionen zu 1. und 2. machen einen Gesamtbetrag von 2.282,60 € aus, der überplanmäßig bereit zu stellen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|