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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0116
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt auf Basis des beigefügten Raumprogrammes den Grundschulstandort Breite Straße für eine 4 - zügige Beschulung zu erweitern und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung. Sachverhalt:Gemäß § 108 NSchG haben die Schulträger die erforderlichen Schulanlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und zu unterhalten. Wie mit den Vorlagen 2021/0905 und 2022/0069 dargelegt wurde, werden in den nächsten 5 Jahren dauerhaft 6 Grundschulzüge in den Einzugsgebieten der beiden Grundschulen „Breite Straße“ und „Astrid – Lindgren – Schule“ benötigt.
Beide Schulen weisen jedoch zu recht darauf hin, dass nicht allein die Anzahl der Klassen entscheidend ist. Nach den heutigen pädagogischen Anforderungen bedarf es auch Möglichkeiten der Differenzierung, der Unterbrinung von Fördermöglichkeiten, der Schaffung von Rückzugsräumen und dem Vorhalten von Fachunterrichtsräumen. Auch die Ausweitung der Betreuung in den letzten Jahren, zunächst im Rahmen der verlässlichen Grundschule bis hin zu den Ganztagsangeboten, benötigen Raum, der derzeit in den beiden Schulen so nicht eingeplant wurde. Um die fehlenden Raumgrößen zu ermitteln, hat die Verwaltung daher für die Grundschule Breite Straße als auch für die Astrid – Lindgren – Schule Raumprogramme aufgestellt, die den Bedarf verdeutlichen.
Wollte man hier die Schüler*innenzahlen reduzieren, um zu einer 3- Zügigkeit zu gelangen, wäre eine Änderung der Schulbezirke notwendig. Dies würde dann dazu führen, dass die Astrid – Lindgren – Schule schrittweise in die 3-Zügigkeit aufwächst. Nach den heutigen pädagogischen Ansätzen ist die ALGS hierfür ebenfalls räumlich nicht ausgestattet. Unterm Strich fehlt also Unterrichtsraum im Bereich Sehnde in einer Größe von rund 410 m², zzgl. etwaiger Verkehrsflächen, der mittelfristig bereit zu stellen ist, um eine gute Unterrichtssituation anbieten zu können. Es ist daher zu entscheiden, an welchem Schulstandort eine bauliche Erweiterung vorgenommen werden soll, entweder „Breite Straße“ oder die „ALGS“. Die Ausbaureserven auf dem jetzigen Grundstück Breite Straße (Flächen 1. OG im Küsterhaus, Wohnung 1. OG im Vorderhaus) sind nicht ausreichend, um den benötigten Schulraum zu schaffen. Eine Aufstockung des eingeschossigen Anbaus ist aus statischen Gründen nicht umsetzbar. Allerdings steht mit dem ehemaligen KITA – Gelände „Ladeholz“ und mittelfristig mit dem Grundstück hinter der Sporthalle „Breite Straße“ Flächen zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch eine Aufteilung der Schule auf zwei Standorte Auf dem Grundstück der ALGS wäre noch eine gewisse Erweiterung möglich, allerdings würde die Realisierung der fehlenden 410 m² dort zu einer wesentlichen Verkleinerung des Schulgeländes führen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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