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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0123
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die Beschlüsse zu e) zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die Beschlüsse zu e) zu fassen: c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die Beschlüsse zu e) zu fassen: d) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die Beschlüsse zu e) zu fassen: e) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Auswahl Einzelprojekte: Die in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2022/0123 in der Spalte Verwaltungsvorschlag aufgeführten Einzelprojekte werden zur Beantragung und Durchführung im Rahmen des Sofortprogramms Perspektive Innenstadt beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Finanzierung: Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 394.444,44 € zur Durchführung der vorstehend beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Sofortprogramms Perspektive Innenstadt. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 11107 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement mit den für 2022 vorgesehenen Mitteln für die INV 20.602 GTS Ilten Neubau.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 06.04.2022 teilte das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) mit, dass der Stadt Sehnde zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 € zugeteilt werden. Das reservierte Gesamtzuwendungsbudget für Einzelvorhaben beträgt somit insgesamt 355.000 €, hinzuzurechnen ist ein Eigenanteil in Höhe von 39.444,44 € um das maximale Zuwendungsbudget zu erlangen. Somit steht ein potenzielles Gesamtbudget von 394.444,44 € zur Maßnahmenplanung bereit.
Für das Biodiversitätskonzept liegt der Stadt Sehnde der Zuwendungsbescheid der NBank vom 30.03.2022 in Höhe von 33.691,51 € bereits vor.
Die mit der BV 2022/099-1 vorgelegte Maßnahmenübersicht wurde seitens der Verwaltung weiter konkretisiert und mit Kostenschätzungen bzw. Angebotspreisen zu den Einzelprojekten hinterlegt. Der in Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügte Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für die weitere Beratung. Da die Summe der Einzelprojekte das potenzielle Gesamtbudget deutlich überschreitet, hat die Verwaltung einen optimierten Verwaltungsvorschlag erarbeitet. Dieser ist in der Spalte Verwaltungsvorschlag aufgeführt.
Der Verwaltungsvorschlag umfasst folgende Maßnahmen:
1. Innenstadtkonzept Das vorliegende Angebot für das Innenstadtkonzept ist mit dem Bietenden nachzuverhandeln und in seinem Arbeitsumfang auf 70% des Stundenaufwandes zu reduzieren.
2. Winterbeleuchtung Anschaffung von Beleuchtung für 5 Bäume auf dem Marktplatz, 2 Bäume am Eingang zur Mittelstraße sowie Leuchtschweifen entlang der B65 an 8 Leuchtenmasten. Es erfolgt aktuell keine Ausstattung aller Leuchtenmasten im innerörtlichen Bereich entlang der B65 und der Mittelstraße, eine nachträgliche Ergänzung ist jedoch möglich.
3. Drösewiese/Schwarzer Weg Die Ausführung der Umgestaltung sollte zunächst mit einem Rasenbelag des Bolzplatzes und ohne Streetballplatz erfolgen. Eine spätere Erweiterung der Ausstattung wird bei der Planung berücksichtigt und ist somit möglich.
4. Verkehrsversuch Mittelstraße Die Projektidee zur Durchführung eines Verkehrsversuchs im nördlichen Abschnitt der Mittelstraße sollte im Rahmen des Innenstadtkonzeptes weiterverfolgt werden. Die Planung und Umsetzung sollte mittels anderweitiger Mittel erfolgen.
Im festgestellten Haushaltsplan 2021/2022 sind keine Ausgabetitel für Projekte aus dem Sofortprogramm enthalten, da dieses Förderprogramm erst im letzten Jahr durch das MB aufgelegt worden ist. Die Mittel für die überplanmäßige Ausgabe für die Einzelprojekte im Rahmen des Sofortprogramms Perspektive Innenstadt sollen aus den für den Neubau der Ganztagsgrundschule Ilten vorgesehenen Mitteln genommen werden. Hierfür war im Haushaltsjahr 2022 eine Investition in Höhe von 4.730.000 € angesetzt. Diese Maßnahme verzögert sich bis ins kommende Haushaltsjahr. Andere haushaltsrechtliche Deckungsmöglichkeiten sind nicht gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Maßnahmenkatalog
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