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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0119-1
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, den Gebührentarif der o.g. Satzung unter Ziffer 1 wie folgt zu ergänzen: Für weitere Gemeinschaftsunterkünfte wird der Tagessatz für jede Unterkunft gemäß der für diese Unterkunft entstehenden Kosten für Miete oder Logis zzgl. Neben- oder Betriebskosten und ggf. anfallender Kosten für Verpflegung individuell festgesetzt. Die Berechnung des Tagessatzes bezieht sich auf 360 Tage/Jahr=30 Tage/Monat. Sachverhalt:Durch die bereits erfolgte aber auch weiter beabsichtigte Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften ist es erforderlich, den Gebührentarif zu ergänzen. Damit nicht bei jeder Anmietung eine Änderung der Satzung erforderlich wird, sollen die Gebühren für diese Gemeinschaftsunterkünfte individuell anhand der hierfür entstehenden Aufwendungen auch kurzfristig festgesetzt werden können. Im Regelfall werden diese Kosten dann aus den Unterbringungskosten und Sachleistungen nach dem AsylblG übernommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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