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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0138
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die freie Landschaft, im Süden durch den Peiner Weg und im Westen durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 "Am Peiner Wege Nord" soll die Siedlungsentwicklung im Südosten des Stadtgebietes Sehnde, Ortsteil Dolgen weitergeführt werden.
Ziel der Planung ist, am Rand der Ortslage Dolgen Flächen für die Eigenentwicklung des Ortes anzubieten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154 „Am Peiner Wege“ in der beigefügten Fassung umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Gemäß Eigenentwicklungskataster des RROP 2016 weißt der Ortsteil Dolgen eine Siedlungsfläche von 217.555 m² auf. Somit ist bezogen auf den Basiswert von 5% Zuwachs eine Eigenentwicklung der Siedlungsfläche von 10.878 m² möglich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich „Flächen für die Landwirtschaft“ dar, im nördlichen Bereich der Fläche quert eine Richtfunkttrasse. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans sollen künftig für den Bereich „Bauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 154 „Am Peiner Wege Nord“ –Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen: 1. Auszug aus der AK5 2. Auszug Digitales Orthophoto 2019 3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
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