Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0139
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Osten und Süden durch die freie Landschaft, im Westen durch die Friedenstraße und im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße sowie die Kleingartenanlage begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ soll die Siedlungsentwicklung im Südosten des Stadtgebietes Sehnde, Ortsteil Dolgen weitergeführt werden. Ziel der Planung ist die Errichtung eines inklusiven Wohnprojektes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ in der beigefügten Fassung umfasst eine Fläche von ca. 3.471 m². Gemäß Eigenentwicklungskataster des RROP 2016 weißt der Ortsteil Dolgen eine Siedlungsfläche von 217.555 m² auf. Somit ist bezogen auf den Basiswert von 5% Zuwachs eine Eigenentwicklung der Siedlungsfläche von 10.878 m² möglich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ dar. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans sollen künftig für den Bereich „Bauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.
Finanzierung: Die Stadt wird mit einem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Teilbereich, die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ –Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen: 1. Auszug aus der AK5 2. Auszug Digitales Orthophoto 2019 3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
|