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Vorlage - 2022/0139  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 155 "Friedenstraße Ost", OT Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
155 Anlage GB1000+AK5
155 Anlage GB1000+DOP2019
155 Anlage GB5000+FNP

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Osten und Süden durch die freie Landschaft, im Westen durch die Friedenstraße und im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung an der Friedenstraße sowie die Kleingartenanlage begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

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Sachverhalt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ soll die Siedlungsentwicklung im Südosten des Stadtgebietes Sehnde, Ortsteil Dolgen weitergeführt werden. Ziel der Planung ist die Errichtung eines inklusiven Wohnprojektes.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ in der beigefügten Fassung umfasst eine Fläche von ca. 3.471 m². Gemäß Eigenentwicklungskataster des RROP 2016 weißt der Ortsteil Dolgen eine Siedlungsfläche von 217.555 m² auf. Somit ist bezogen auf den Basiswert von 5% Zuwachs eine Eigenentwicklung der Siedlungsfläche von 10.878 m² möglich.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost“ erfolgt im Parallelverfahren mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ dar. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans sollen künftig für den Bereich „Bauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.

 

Finanzierung:

Die Stadt wird mit einem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Teilbereich, die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 155 „Friedenstraße Ost–Entwurf- überlagert mit folgenden Darstellungen:

1. Auszug aus der AK5

2. Auszug Digitales Orthophoto 2019

3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 155 Anlage GB1000+AK5 (573 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 155 Anlage GB1000+DOP2019 (1703 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 155 Anlage GB5000+FNP (190 KB)