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Vorlage - 2022/0153  

Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
29.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Sehnde
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schlussbericht über die Prüfung des kons. Gesamtabschlusses 2014
Konsolidierter Gesamtabschluss 2014

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Sehnde wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der konsolidierte Gesamtabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 4 bis 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Sehnde ab dem Haushaltsjahr 2012 die Jahresabschlüsse ihrer Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Bereiche zu einem konsolidierten Gesamtabschluss zusammenzufassen.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht nach § 128 Abs. 6 NKomVG aus

 

-          einer konsolidierten Ergebnisrechnung

-          einer Gesamtbilanz

-          den konsolidierten Anlagen nach § 128 Abs. 3 Nrn. 2 bis 5 NKomVG:

-          Anlagenübersicht

-          Schuldenübersicht

-          Rückstellungsübersicht

-          Forderungsübersicht

 

und ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern.

 

Der Gesamtabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister hat gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat den konsolidierten Gesamtabschluss 2014 gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem dieser Vorlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

 

Das Ergebnis der Prüfung wird wie folgt zusammengefasst:

„Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2014 und der Konsolidierungsbericht der Stadt Sehnde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage gibt zu Feststellungen oder Beanstandungen keinen Anlass. Die Stadt Sehnde wird wirtschaftlich geführt.“

 

Zu dem Schlussbericht hat der Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 NKomVG Stellung zu nehmen.

 

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Gesamtabschlusses:

 

Der Schlussbericht zum Gesamtabschluss weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung 1 zu Punkt 1.2: „Hier sind Maßnahmen zu treffen, um eine zügigere Vorlage der konsolidierten Abschlüsse zu ermöglichen. Insbesondere ist darauf hinzuarbeiten, dass die Grunddaten für die Konsolidierung zeitnah und in der erforderlichen Güte bereitgestellt werden…“

 

Der Hauptgrund für die zeitliche Verzögerung ist auf die erheblich verspätete Zurverfügungstellung der für den Gesamtabschluss notwendigen Konsolidierungsdaten durch die Gesellschaften des Konsolidierungskreises zurückzuführen. Für die zukünftigen Gesamtabschlüsse wurde geregelt, dass die erforderlichen Unterlagen zeitnäher geliefert werden. Die derzeitige Planung sieht vor, dass der Gesamtabschluss des Jahres 2015 noch in diesem Jahr dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die erforderlichen Daten frühzeitig zur Verfügung stehen.

 

 

Anmerkung 2 zu Punkt 3.2: „Es sollte darüber hinaus ein institutionelles Beteiligungsmanagement angestrebt werden.“

 

Es steht außer Frage, dass ein institutionelles Beteiligungsmanagement erstrebenswert ist. Die Personal- und Zeitressourcen lassen den Aufbau eines solchen Instrumentes derzeit jedoch nicht zu. Mittelfristig ist die Einrichtung eines institutionellen Beteiligungsmanagements vorgesehen.

 

 

Anmerkung 3 zu Punkt 3.2: „Ein angemessenes Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen war eingerichtet, ob dies angemessen war, kann aufgrund der großen zeitlichen Differenz nur schwer beurteilt werden. Aktuell befindet sich ein verlässliches Berichtswesen im Aufbau.“

 

Durch die Vorlage des konsolidierten Gesamtabschlusses wird ein Gesamtüberblick über das Vermögen, die Schulden, das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch ermöglicht. Allerdings ist der Gesamtabschluss kein Instrument, welches primär u. a. der Steuerung der Kernverwaltung und der verselbständigten Aufgabenträger dient. Die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses lässt eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage des Konzerns Stadt Sehnde nur zum Stichtag zu. Eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle durch Ziele und Kennzahlen setzt auch voraus, dass u. a. auch Planungsdaten auf der Ebene des kommunalen Konzerns vorliegen. Ein verlässliches Berichtswesen für den Kernhaushalt ist aufgebaut.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

- Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2014 der Stadt Sehnde

- Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 der Stadt Sehnde

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schlussbericht über die Prüfung des kons. Gesamtabschlusses 2014 (124 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Konsolidierter Gesamtabschluss 2014 (14591 KB)