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Vorlage - 2022/0158  

Betreff: 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) - Neu-Festlegung der Windenergienutzung
hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
28.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
5Ä_RROP Stellungnahme Stadt Sehnde

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachaussschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Sehnde nimmt zur 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) zur Neu-Festlegung der Windenergienutzung, Stand Juni 2022 wie in der Anlage aufgeführt, Stellung.

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Sachverhalt:

Die Stadt Sehnde ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von der Region Hannover aufgefordert worden, zu der 5. Änderung RROP Region Hannover 2016 bis zum 22.07.2022 Stellung zu nehmen. Sofern der Region Hannover nach Ablauf der Frist keine Stellungnahme vorliegt, geht die planende Stelle davon aus, dass die wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden und gegen die 5. Änderung des RROP 2016 keine Bedenken bestehen. Mit Ablauf der o.a. Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG). Dieser Ausschluss hat keinen Einfluss auf gerichtliche Rechtschutzmöglichkeiten.

 

Das Regionale Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016 ist am 10. August 2017 in Kraft getreten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat mit rechtskräftigem Urteil vom 21.05.2019 die im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (RROP) getroffenen Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Gemäß dem Planungsauftrag des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) Abschnitt 4.2 Ziffer 04 Satz 1 und der Anpassungspflicht an das LROP erfolgte die Neu-Planung der Windenergienutzung im RROP.

Gemäß der Bekanntgabe der Planungsabsichten für den sachlichen Teilabschnitt Windenergienutzung erfolgt die Neu-Festlegung der Windenergienutzung künftig ohne Ausschlusswirkung. In der 5. Änderung RROP sind Vorranggebiete Windenergienutzung als Gebiete, in denen sich die Windenergie in der Regel durchsetzt und die vorrangig der Windenergie zur Verfügung stehen festgesetzt. Die Windenergienutzung darf durch andere Nutzungen in diesen Gebieten nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus sind noch Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung ausgewiesen, diese Gebiete sollen der Windenergie vorbehalten sein. Belange, die der Windenergienutzung entgegenstehen könnten, können jedoch im Einzelfall überwunden werden können. Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung wurden insbesondere für Repowering-Maßnahmen (Ersatz alter durch neue Windenergieanlagen) festgelegt.

 

Die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung bewirkt eine Sicherung von Flächen für die Windenergienutzung. Sie hat eine Lenkungs-, jedoch keine Steuerungswirkung. Die Steuerung der Windenergienutzung wird durch kommunale Flächennutzungspläne möglich und erforderlich. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung können weitere Standorte für die Windenergienutzung dargestellt bzw. festgesetzt werden, sofern diese mit den Erfordernissen der Raumordnung gemäß § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vereinbar sind.

 

Die Änderungen betreffen die folgenden Bestandteile des RROP 2016:

        Zeichnerische Darstellung,

        Beschreibende Darstellung,

        Begründung/Erläuterung und

        Umweltbericht.

Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Region Hannover unter www.regionalplanung-hannover.de bereitgestellt und werden dieser Beschlussvorlage aufgrund des Umfangs nicht beigefügt.

 

Die Bauleitpläne unterliegen der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB. Der kommunale Flächennutzungsplan ist gegebenenfalls zeitnah nach Wirksamwerden des RROP an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Vorranggebiete haben den Charakter von Zielen der Raumordnung, Vorbehaltsgebiete stellen abwägungserhebliche Grundsätze der Raumordnung dar.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Stellungnahme zur 5. Änderung des RROP Region Hannover 2016, Stand Juni 2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5Ä_RROP Stellungnahme Stadt Sehnde (242 KB)