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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0160
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt. Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019 vorgelegt. Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 109.886,00 € ab. Der Jahresabschluss 2019 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 21.06.2022 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2019 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab. Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2019 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt: Anmerkung zu Punkt 2.1 Vorangegangenes Haushaltsjahr: „Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses fand erneut nicht statt. Dies ist zeitnah nachzuholen. Im Anschluss hat die öffentliche Auslegung zu erfolgen. Außerdem sind Maßnahmen zu ergreifen, damit zukünftig die Veröffentlichung sichergestellt wird.“ Stellungnahme: Anmerkung zu Punkt 2.4 Systemprüfung: „Die Dienstanweisung … wies im geprüften Haushaltsjahr Lücken, z. B. hinsichtlich der internen Zeichnungsbefugnisse, auf.“ Stellungnahme: Prüfungsbemerkung zu Punkt 2.5 Steuerung: „Da für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 noch keine BAB vorliegt wurde dieser auch nicht auf Plausibilität geprüft. Dies wird in der Jahresabschlussprüfung 2020 nachgeholt. Da auch der BAB 2018 bislang nicht erstellt wurde, konnte auch mit diesem Jahresabschluss keine Plausibilisierung erfolgen. Dementsprechend ist fraglich, ob die Regelungen des § 5 NKAG eingehalten wurden.“ Stellungnahme:
Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019: „Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“ Stellungnahme: Feststellung des Jahresabschlusses Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Jahresabschluss 2019 Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019
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