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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0779-1
Beschlussvorschlag:Zur Beratung Sachverhalt:Ausgleichsflächenkataster bzw. Kompensationsflächenkataster sind Verzeichnisse, in denen Informationen über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgezeichnet, fortgeschrieben und abrufbar bereitgehalten werden.
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die für die Zulassung und Durchführung des Eingriffs zuständigen Behörden, die für die Führung eines Kompensationsflächenverzeichnisses erforderlichen Angaben an die das Verzeichnis führende Stelle zu übermitteln (§ 17 Abs. 6 BNatSchG) Die zur Führung des Verzeichnisses zuständige Behörde ist in Niedersachsen die untere Naturschutzbehörde. Näheres zu Aufbau und Führung dieser Verzeichnisse bestimmt die Niedersächsische Verordnung über das Kompensationsverzeichnis vom 1.2.2013 (NKompVzVO).
Für die Stadt Sehnde ist im Rahmen des Geographischen Informationssystem ein Ausgleichsflächenkataster erstellt worden. Darin sind alle Flächen, auf denen Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft umgesetzt wurden erfasst und mit ihren Inhalten dargestellt. Eine Überprüfung erfolgt nicht voll umfänglich, sondern stichprobenhaft, in der Regel anlassbezogen.
In die Zukunft gerichtet, ist in einem weiteren Schritt, basierend auf den fachlichen Aussagen des Landschaftsplans, ein Ausgleichsflächenkonzept im Sinne eines Ökoflächenpools, in Abstimmung insbesondere mit der Landwirtschaft, vorgesehen, das weitere potentielle und geeignete Kompensationsflächen für den künftigen Bedarf darstellt und auf diese Weise letztendlich Vernetzungsstrukturen geschaffen werden können.
Um die Umsetzung realisieren zu können, hat die Stadt Sehnde in der Vergangenheit Flächen erworben, die zum Eintausch für derartige Flächen gedacht sind.
. Finanzielle Auswirkungen:
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