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Vorlage - 2022/0134-1
Beschlussvorschlag:Zur Beratung . Sachverhalt:Die Nutzung der Solarenergie rückt für Eigenheimbesitzer*innen immer mehr in den Fokus und wird auf Bundes-, Landes- und auf Ebene der Region Hannover auf dem Dach gefördert. Ein großer Teil der Bevölkerung und Ihre Potenziale in der Transformation des Energiesektors wird vielerorts übersehen: Mieter*innen. In der Region Hannover wohnten 2018 im Umland der Stadt Hannover 46,3 % der Menschen zur Miete (Statistische Monatshefte Niedersachsen 3/2021, S. 119). Sie haben im Gegensatz zu Eigentümer*innen keinen direkten Einfluss auf die Energieversorgung des Hauses, können jedoch Teil des Wandels sein und Ihre Ausgaben langfristig reduzieren. Seit 2018 ist es erlaubt, unter bestimmten technischen Voraussetzungen eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz zu betreiben. Seitdem wurden 190.000 Stecker-Solar-Geräte verkauft, 67,4 % alleine in den letzten beiden Jahren. Diese Anlagen werden direkt an eine Steckdose des eigenen Wohnungsstromkreises angeschlossen und bestehen aus einem oder wenigen PV-Modulen (Standardmodule haben eine Nennleistung von 300 Watt und einem Wechselrichter, der den so produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt). In Deutschland ist durch Anerkennung der VDE-Verordnung 600 Watt als Bagatellgrenze festgelegt, unter der eine private Stromgewinnung aus Solar-Penals genehmigungsfrei ist. In einem 2-Personenhaushalt können jährlich durch Balkonkraftwerke bis zu 25% der Stromkosten gesenkt und dabei ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. In Sehnde sind 10.100 Haushalte gemeldet, in 63 % aller Haushalte leben ein oder zwei Personen (Wohnraumversorgungskonzept Region Hannover 2019, S.8). Es errechnete sich infolgedessen eine Basis von ca. 2.900 Ein- bis Zwei-Personenhaushalten, welche in Sehnde zur Miete wohnen. In den 20 Jahren Nutzungsdauer spart eine 600-Watt-Solaranlage rund 5 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung ein. Es entsteht zudem keine Lärm- oder Geruchsbelästigung, die die Nachbarschaft oder Natur negativ beeinflusst. Die Kosten der Anschaffung amortisieren sich bei den aktuellen Strompreisen nach drei bis sieben Jahren. Rechenbespiel Stromerzeugung zwei Module ca. 600 Watt: Bei Ø 540 kWh Leistung im Jahr und kWh-Preis von derzeit 0,37 €, wäre das eine Stromersparnis von 198,8 € pro Jahr. Die Anschaffungskosten betragen je nach Hersteller bei einem Standardmodul mit einer Nennleistung von 300 Watt ca. 400-500 €. Die Kosten eines Einbaus einer normkonformen speziellen Steckdose (Wieland-Stecker), Leistungsmessung und Installation durch Elektriker*in betragen ca. 250 €.
900 € + 250 € - 198,8 € * x = 0 → rechnerische Amortisierungszeit ca. 5 Jahre 10 Monate
Bei steigenden Strompreisen würde sich die Amortisationszeit entsprechend reduzieren. Modellprojekte sind in Städten wie Oldenburg, Göttingen, Lüneburg oder in Braunschweig, aber auch Klein- bis Mittelstädten bereits umgesetzt worden. Förderhöhen lagen zwischen 180 € und 400 €. Die Fördertöpfe wurden aus eigenen Haushaltsmitteln bestritten, da es derzeit keine Förderung auf Landes- bzw. Bundesebene in diesem Bereich gibt. Bevor hierzu weitere Überlegungen angestellt werden, ist zu prüfen ob und in welchem Rahmen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Eine Befassung mit dieser Fragestellung obliegt dem Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Faktenpapier Steckersolar - eigener Strom vom Balkon (KEAN)
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