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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0182  

Betreff: 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Sehnde (Verwaltungskostensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Ehrenamtskoordination   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
02.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:

 

Die Neufestsetzung der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die landesweit gültige Ehrenamtskarte wurde 2007 unter dem Motto „Ehrenamt ist Gold wert“ eingeführt; seit 2010 existiert eine länderübergreifende Karte für Niedersachsen und Bremen. Fast alle Kommunen beteiligen sich, dadurch ist die Ehrenamtskarte weitestgehend flächendeckend verfügbar. Landesweit werden mehr als 2.300 Vergünstigungen angeboten, beispielsweise in Museen und Bädern.

 

Die Stadt Sehnde beteiligt sich ebenfalls seit 2010 an der Nds. Ehrenamtskarte. Es wurden bis Ende August 2022 141 Nds. Ehrenamtskarten an Engagierte übereicht, Tendenz steigend.

 

Bislang erhielten Inhaber*innen im Gebiet der Stadt Sehnde vergünstigen Eintritt bei Veranstaltungen des Kulturvereins Sehnde, bei der Volkshochschule sowie beim Besuch des Waldbades.

 

Um die Wertschätzung der ehrenamtlich Engagierten in der Stadt Sehnde noch mehr zu würdigen, sollen Inhaber*innen der Nds. Ehrenamtskarte künftig eine Gebührenbefreiung von amtlichen Beglaubigungen gem. 2.1 bis 2.1.2 des Kostentarifes zur Verwaltungskostensatzung erhalten. Dazu ist eine Neufestsetzung der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erforderlich

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

3-5 Euro pro Beglaubigung

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird hinzugefügt:

 

§ 5 Gebührenbefreiungen

 

Absatz 1 

(1)               Gebühren werden nicht erhoben für

 

2.  f)  amtliche Beglaubigungen nach Nr. 2.11 bis Nr. 2.1.2 des Kostentarifes zur

            Verwaltungskostensatzung der Stadt Sehnde für Inhaber *innen der Niedersächsischen

             Ehrenamtskarte.