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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0187
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen. Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von der jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass die Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass die Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat der EVS hat am 14.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver-sammlung, den Jahresabschluss 2021 festzustellen. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver-sammlung, den Jahresüberschuss 2021 gemäß Ergebnisabführungsvertrag zu verwenden. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver-sammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie der Bestellung des Wirtschaftprüfers zuzustimmen und die Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2021 - Gewinn- und Verlustrechnung 2021 - Anhang zum Jahresabschluss 2021 - Lagebericht 2021
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