Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0189
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen dem Wirtschaftsweg als Verlängerung der Straße „Südtorfeld“ in westlicher Richtung, der „Nordstraße“ im Osten, der Straße „Am Ahrenberge“ und der dort angrenzenden Bebauung im Süden sowie der Bahnstrecke Lehrte-Hildesheim im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde vom 25.02.1999 und liegt am südlichen Rand der Ortslage Sehnde. Im Flächennutzungsplan ist die östliche Hälfte des Geltungsbereiches als gemischte Baufläche, die westliche Hälfte als Grünfläche dargestellt. Die Nordstraße ist als sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Im nördlichen und westlichen Bereich wird die Fläche zudem von Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen für Gas und Abwasser überlagert. Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Ausgangslage In der nordöstlichen Ecke des Geltungsbereiches befindet sich ein landwirtschaftliches Gebäude, die südlich daran und westlich an die Nordstraße angrenzende Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Durch einen Wirtschaftsweg ist diese Ackerfläche von den als Grünland genutzten Grundstücken an der Bahnstrecke getrennt. Alle Wege- und Straßenparzellen sowie der südöstliche Abschnitt der Ackerfläche befinden sich im Eigentum der Stadt Sehnde, alle weiteren Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.
Planungsziele Ziel der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für das Gebiet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird mit dem Ziel beschlossen, eine geordnete Entwicklung im Sinne eines Nebeneinanders von Wohnnutzung und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben, im Ortsteil Sehnde zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 3,9 ha auf.
Rechtliche Auswirkungen Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ wird das bauliche Nutzungsangebot im Geltungsbereich bedarfsorientiert entwickelt. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitverfahren wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt. . Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ überlagert mit folgenden Darstellungen: 1. Auszug aus der AK5 2. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 3. Auszug Digitales Orthophoto 2019
|