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Vorlage - 2022/0189  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
19.10.2022 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
365 AK5+GB3000
365 FNP+GB5000
365 DOP2019+GB3000

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen dem Wirtschaftsweg als Verlängerung der Straße „Südtorfeld“ in westlicher Richtung, der „Nordstraße“ im Osten, der Straße „Am Ahrenberge“ und der dort angrenzenden Bebauung im Süden sowie der Bahnstrecke Lehrte-Hildesheim im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

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Sachverhalt:

Flächennutzungsplan

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde vom 25.02.1999 und liegt am südlichen Rand der Ortslage Sehnde. Im Flächennutzungsplan ist die östliche Hälfte des Geltungsbereiches als gemischte Baufläche, die westliche Hälfte als Grünfläche dargestellt. Die Nordstraße ist als sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesen. Im nördlichen und westlichen Bereich wird die Fläche zudem von Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen für Gas und Abwasser überlagert. Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

 

Ausgangslage

In der nordöstlichen Ecke des Geltungsbereiches befindet sich ein landwirtschaftliches Gebäude, die südlich daran und westlich an die Nordstraße angrenzende Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Durch einen Wirtschaftsweg ist diese Ackerfläche von den als Grünland genutzten Grundstücken an der Bahnstrecke getrennt.

Alle Wege- und Straßenparzellen sowie der südöstliche Abschnitt der Ackerfläche befinden sich im Eigentum der Stadt Sehnde, alle weiteren Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum.

 

Planungsziele

Ziel der Planung ist die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht für das Gebiet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird mit dem Ziel beschlossen, eine geordnete Entwicklung im Sinne eines Nebeneinanders von Wohnnutzung und nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben, im Ortsteil Sehnde zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 3,9 ha auf.

 

Rechtliche Auswirkungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ wird das bauliche Nutzungsangebot im Geltungsbereich bedarfsorientiert entwickelt. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitverfahren wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

116.255,17

65.321,07

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

116.255,17

65.321,07

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 365 „Südtorfeld West“ überlagert mit folgenden Darstellungen:

1. Auszug aus der AK5

2. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

3. Auszug Digitales Orthophoto 2019

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 365 AK5+GB3000 (1070 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich 365 FNP+GB5000 (233 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 365 DOP2019+GB3000 (1203 KB)