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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0192
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 15.07.2020 den Neubau der Wilhelm -Raabe - Schule im OT Ilten beschlossen. Im Zuge des Neubaus der Grundschule und da die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch ist, bietet es sich an, eine Siedlungsergänzung zur Einbindung der Grundschule Ilten und der Anbindung an das Gebiet "Neuer Garten" zu realisieren. Die vom Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans erfassten Flächen werden derzeit weitestgehend als Ackerflächen genutzt. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 5,01 ha auf.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet am West- und Nordrand als Grünflächen dargestellt. Der übrige Bereich ist Fläche für die Landwirtschaft. Am Südrand des Änderungsbereiches gibt es ein Naturdenkmal und weiter nördlich befindet sich das Symbol: Geschützter Landschaftsbestandteil geplant. Etwa mittig verläuft eine Linie für den Bergbau, die die Umgrenzung des Salzstockes Sehnde darstellt. Der im Süden angrenzende Bärenkampsgraben und der Knickgraben im Osten sind als Fließgewässer dargestellt. Für den Knickgraben mit seinen Uferbereichen gibt es außerdem die linienhafte Darstellung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitverfahren wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt. Die Stadt Sehnde beabsichtigt, die 49. Änderung des FNP, Bereich „Grundschule Ilten“ im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 734 „Grundschule Ilten“ gemäß § 8 (3) BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Darstellung der Geltungsbereiche der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 1. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 2. Auszug aus der AK5 3. Auszug aus dem Digitalen Orthophoto 2019
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