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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0193
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 15.07.2020 (Beschlussvorlage Nr. 2020/0728) den Neubau der Wilhelm-Raabe-Schule beschlossen. Die Grundschule hat einen erhöhten Raumbedarf und soll in eine Ganztagsschule umgewandelt werden.
Im Zuge des Neubaus der Grundschule und da die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch ist, bietet es sich an, eine Siedlungsergänzung zur Einbindung der Grundschule Ilten und der Anbindung an das Gebiet "Neuer Garten" zu realisieren. Entstehen könnten an dieser Stelle 20 bis 30 weitere Baugrundstücke. Die vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 erfassten Flächen werden derzeit weitestgehend als Ackerflächen genutzt. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 5,01 ha auf.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet am West- und Nordrand als Grünflächen dargestellt. Der übrige Bereich ist Fläche für die Landwirtschaft. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt, damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann. Mit der Änderung sollen u. a. „Flächen für den Gemeinbedarf“, „Wohnbauflächen“ und „Grünflächen“ dargestellt werden.
Für das Plangebiet gibt es zwei wirksame Bebauungspläne. Die nordöstlichen Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“. Hier sind überwiegend Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Die übrigen Flächen liegen alle im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 702 „Osterfeld“. Der für diesen Bereich überwiegend Fläche für die Landwirtschaft festsetzt. Durch den Bebauungsplan Nr. 734 werden die Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 702 und 729 in den durch den vorliegenden Bebauungsplan überplanten Bereichen aufgehoben. Um die notwendige Anpassung des bestehenden Planungsrechts vorzunehmen, soll der Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ aufgestellt werden.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird das bauliche Nutzungsangebot im Geltungsbereich bedarfsorientiert entwickelt. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Das Bauleitverfahren wird im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ überlagert mit folgenden Darstellungen:
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